[USt] Rechnung aus Österreich ohne Umsatzsteuer

Hallo,

angenommen eine deutsche Firma mit einer Umsatzsteuer-ID-Nummer hat eine Rechnung aus Österreich bekommen. Diese Rechnung enthält die UID-Nr. des Rechnungsstellers, weist aber lediglich einen Netto-Betrag aus:

Betrag 190€ + 0% Mwst = Rechnungsbetrag 190€

Gibt es hier eine Möglichkeit, die österreichische MwSt zurückzuerhalten (meines Wissens 20%) oder geht das nur dann, wenn das rechnungsstellende Unternehmen auch die (österreichische) MwSt ausweist?

Danke schonmal für alle Antworten
Michael

Servus Michael,

auf der Rechnung kann man sehen, dass keine österreichische USt bezahlt worden ist. Wo nix ist, kann man auch nix vergüten lassen.

Um die weitere Behandlung auf der deutschen Seite beschreiben zu können, reicht der gegebene Sachverhalt nicht aus.

Handelt es sich um eine Lieferung? Um eine sonstige Leistung? Falls es sich um eine sonstige Leistung handelt, worin besteht sie genau?

Schöne Grüße

MM

Um die weitere Behandlung auf der deutschen Seite beschreiben
zu können, reicht der gegebene Sachverhalt nicht aus.

Handelt es sich um eine Lieferung? Um eine sonstige Leistung?
Falls es sich um eine sonstige Leistung handelt, worin besteht
sie genau?

Danke schonmal für die schnelle Antwort!

Es handelt sich um eine Rechnung für eine Mustererstellung bedruckter Kugeln.

Gruß
Michael

Servus Michael,

Es handelt sich um eine Rechnung für eine Mustererstellung
bedruckter Kugeln.

hier gibts, wie im wirklichen Leben auch, verschiedene Möglichkeiten.

Es kann sich um eine Lieferung handeln. Das ist dann der Fall, wenn der österreichische Unternehmer selbst das Material besorgt, das er dann bedruckt und an den deutschen Kunden liefert. Das ist dann eine innergemeinschaftliche Lieferung, in Österreich umsatzsteuerfrei, für den deutschen Abnehmer ein umsatzsteuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb. Er schuldet auf diesen Erwerb 16-19% deutsche USt (wie Einfuhrumsatzsteuer, wenn er was in der Schweiz kauft), und kann diese USt als Vorsteuer wieder abziehen, wenn der die Ware für sein Unternehmen bezieht: Ein Nullsummenspiel, das aber so gebucht und erklärt werden muss.

Es kann auch eine sonstige Leistung (Werkleistung) sein. Das ist dann der Fall, wenn der deutsche Auftraggeber das Material nach Österreich an den Drucker liefert, der es bedruckt und dann zurückschickt. Dann ist der Ort der Leistung Österreich, und der deutsche Auftraggeber kann den österreichischen Auftragnehmer fragen, warum er denn eigentlich ohne österreichische USt fakturiert.

Schöne Grüße

MM

Danke MM für die genaue Definition! In dem von mir geschilderten Fall handelt es sich demnach um eine innergemeinschaftliche Lieferung.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Was mir noch nicht ganz klar ist: Wem schuldet der Abnehmer in D die deutsche USt? Bezahlt wurde ja lediglich der umsatzsteuerfreie Betrag (im Beispiel 190€).

Muß denn jetzt die Rechnung erfasst werden mit

a) 163,79€ netto + 35,21€ MwSt = 190€ oder mit
b) 190€ netto + 30,40€ MwSt = 220,40€

Letzteres scheidet ja m.E. aus, da ja die 30,40€ bisher nie geflossen sind. Oder hab ich da jetzt was übersehen?

Gruß
Michael

Hallo Michael,

Muß denn jetzt die Rechnung erfasst werden mit

a) 163,79€ netto + 35,21€ MwSt = 190€ oder mit
b) 190€ netto + 30,40€ MwSt = 220,40€

buchungstechnisch (vor etwa hundert Jahren hammer dazu „buchhaltérisch“ gesagt, in einer Betonung, als handle es sich um ein ganz exotisches Fremdwort) erfolgt die Erfassung mit einem Wareneinkaufskonto, für das die USt-Funktion „innergemeinschaftlicher Erwerb“ hinterlegt ist. Eingabe ist dann bloß der Satz „Innergemeinschaftlicher Erwerb an Kreditor bzw. Bank“, das System rechnet gleichzeitig die USt auf den Erwerb (190*0,16 = 30,40) obendrauf und bucht diese „per anrechenbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb an Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb“. Beides sind separate Konten, deren Salden in die USt-Voranmeldungen und die Jahreserklärungen auch separat in die dafür vorgesehenen Felder eingesteuert werden.

Möglich ist natürlich auch eine manuelle Buchung der zwei beschriebenen Sätze, wenn entsprechende USt-Konten zur Verfügung stehen, aber nicht die Rechenfunktion.

Und falls beides nicht geht, kann man auch den Betrag bloß grade „netto“ 190 € per Wareneinkauf an Kreditor erfassen. Aber das ist furchtbar falsch und darf niemals nicht sein. Falls die Vorsteuer zu 100% abziehbar ist, ists allerdings nebbich auch keine böse Tat, weil die USt-Zahllast durch die unterbliebene Buchung + 30,40 - 30,40 überhaupt nicht verändert wird.

Letzteres scheidet ja m.E. aus, da ja die 30,40€ bisher nie
geflossen sind.

Das ist der - gewöhnungsbedürftige - Gäg an der USt auf innergemeinschaftlichen Erwerb: Es gibt sie, falls der Vorsteuerbetrag 100% abziehbar ist, bloß virtuell. Ich halte es, wenns nicht anders geht, für sinnvoller, sie gar nicht zu buchen, als sie mit anderen USt- und Vorsteuerbeträgen zu vermischen: Wenn man das tut, ist nichts mehr ordentlich abstimm- und nachvollziehbar, und man erzeugt damit mehr Verwirrung als Klarheit.

Schöne Grüße

MM

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Danke + Sternchen
Hallo MM,

vielen vielen Dank für die ausführliche Erklärung, jetzt habe ich es verstanden!

Hast ein Sternchen verdient :smile:

Gruß
Michael