Ich habe mal eine theoretische Frage zum Kleinunternehmer, ob in den Preisen der Kleinunternehmer USt enthalten ist oder nicht.
Rein von der Systematik des Gesetzes ist Umsatzsteuer enthalten, da es sich bei Warenverkäufen im Inland um steuerbare Leistungen handelt, die steuerpflichtig sind, die Steuer auch entsteht, jedoch aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht erhoben wird. Es ist quasi eine Billigkeitsregelung. Trotzdem ist USt enthalten. Der gesonderte Ausweis (bzw. hier Nichtausweis) ist erst bei den Rechnungsanforderungen zu beachten und hat somit mit der Ausgangsfrage nichts zu tun.
Ansonsten wäre auch eine Formulierung wie in § 19 Abs. 1 S. 4 UStG überflüssig, da wenn keine USt enthalten ist sowieso keine USt ausgewiesen werden darf.
Für eine Antwort wäre ich dankbar, auch wenn man es als Haarspalterei ansehen kann.
Nur noch kurz die Anmerkung, dass die Aussage natürlich für die umsatzsteuerliche Betrachtung zutreffend ist, bei der Preiskalkulation aber auf den ermittelten Verkaufspreis keine USt mehr aufgeschlagen werden muss.
Weiß ja nicht, aus welcher Perspektive die Frage zu beantworten war.
Weiß ja nicht, aus welcher Perspektive die Frage zu
beantworten war.
Die Frage bezog sich schon auf die steuerrechtliche Sichtweise. Es kommt ja schließlich immer zu Diskussionen ob nun die Kleinunternehmerrechnungen Umsatzsteuer enthalten oder nicht und da ist die Antwort somit eindeutig, dass in den Rechnungen USt enthalten ist, die jedoch nich offen ausgewiesen wird zumal sie ja auch nicht erhoben wird.
Die Frage bezog sich schon auf die steuerrechtliche
Sichtweise. Es kommt ja schließlich immer zu Diskussionen ob
nun die Kleinunternehmerrechnungen Umsatzsteuer enthalten oder
nicht und da ist die Antwort somit eindeutig, dass in den
Rechnungen USt enthalten ist, die jedoch nich offen
ausgewiesen wird zumal sie ja auch nicht erhoben wird.
Die Rechnung eines Kleinunternehmers reicht aber trotzdem nicht für den Vorsteuerabzug, da dafür eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegen muss.