Ein deutscher Unternehmer (mit USt-IdNr.) stellt eine Rechnung an ein Unternehmen (auch mit USt-IdNr. ATU…) mit Sitz in Österreich über eine Dienstleistung (Website-Programmierung und andauernde -Pflege). Eine Warenlieferung im eigentlichen Sinne erfolgt also nicht.
Wie muss der deutsche Unternehmer die Rechnung gestalten? Pos. USt. einfach weglassen? Muss ein bestimmter Satz auf die Rechnung, der das Weglassen der USt. erklärt? Muss eine Meldung an das Finanzamt erfolgen?
Viele Grüße, Michael