Ein Bauunternehmer aus einem EU-Land erbringt seine Bauleistung in Deutschland an eine privatperson und fakturiert ohne USt. Ist das rechtens?
Nach meinem Kenntnisstand muß der ausländische Unternehmer die im Land seiner Leistungserbringung gültige USt. fakturieren und an das deusche Finanzamt abführen.
das kommt darauf an.
Auch im EU-Ausland gibt es so eine ähnliche Vorschrift wie unsere inländische Vorschrift des § 13 b UStG.
Wenn also ein EU-Bauunternehmer eine Bauleistung an eine Privatperson schreibt, kommt es darauf an, ob die Privatperson selbst ein Baugeschäft besitzt. Wenn ja, fallen auch die Leistungen im privaten Bereich unter die Regelung des § 13 b UStG.
Wenn die Privatperson jedoch kein Bauleister ist, dann muß der EU-Bauunternehmer eine Rechnung mit USt stellen. Dann würde ich den EU-Bauunternehmer darauf hinweisen.
Nach meinem Kenntnisstand muß der ausländische Unternehmer die
im Land seiner Leistungserbringung gültige USt. fakturieren
und an das deusche Finanzamt abführen.
In dem Falle nicht an das ihm fremde deutsche FA. Ans FA seines eigenen Landes!