Angenommen, jemand importiert Kaffee und muss diesen versteuern [Kaffeesteuer, USt] - wie muss dies verrechnet werden?
Möglichkeit 1:
Einkaufspreis + 7%Ust + Kaffeesteuer = Endpreis
Möglichkeit 2:
Einkaufspreis + Kaffeesteuer + 7%Ust = Endpreis (->höher als Mögl. 1)
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Die Frage ist gut, der normale Bürger kommt ja auf den gleichen Endpreis :-; , denn die Steuer bezieht sich ja auf den Einkaufspreis.
Solte mich aber nicht wundern wenn man in Deutschland auch die Steuer versteuern muß.
Womit ich beim Sprit bin, bezahl ich USt. auf den Spritpreis oder auch noch auf Ökosteuer, Mineralölsteuer …
Bitte nach Beantwortung der ursprünglichen Frage alles löschen, wenn das BMfF mitliest kommen die sonst noch auf die Idee einer Steuersteuer (25% Steuern auf alle Steuern).
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Der Endkunde kommt nur bedingt an den selben Preis. Wenn man auch auf die Kaffeesteuer die 7% anrechnen muss, bleibt am Ende entweder weniger Gewinn oder eben ein höherer Endpreis.
Ich denke zwar nicht, dass man diese Kaffeesteuer auch versteuern müsste - aber ich denke es ist ein interessanter Diskussionspunkt 
Hallo Daniel,
Möglichkeit (2) ist die richtige Alternative; das gilt für alle Verbrauchsteuern, auch Tabak-, Schaumwein-, Mineralölsteuer.
Die USt entsteht erst, wenn die Ware dem Kunden in die Hand gedrückt wird. Zu diesem Zeitpunkt ist die Kaffeesteuer bereits entstanden. Daher (Warenwert + Zoll + Kaffeesteuer + Porto und Verpackung + Unternehmergewinn etc. etc.) plus USt auf alles, was in der Klammer steht = Endpreis.
Schöne Grüße
MM
Erst Kaffeesteuer und dann Umsatzsteuer zurechnen
Hi !
Das Umsatzsteuergesetz geht in seinem § 10 genau dieser Frage nach. Dort wird die Frage beantwortet, wie die Ausgangsgröße für den Umsatzsteuer-Zuschlag (also das Netto = Entgelt) zu ermitteln ist.
Im Gesetz heißt es:
„Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.“
Hieraus ergibt sich, dass auf den Eingangswert erst die Verbrauchssteuern (Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Branntweinsteuer, Tabaksteuer, …) erhoben werden und dieser Wert dann als „Netto“ für die Umsatzsteuer gilt.
BARUL76
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