USt.-Rückerstattung - wann?

Hallo,

angenommen, ein Kleinunternehmer kauft sich im April einen Pkw als Firmenwagen und zahlt dafür natürlich 16 % USt. Die gibt er in seiner USt.-Voranmelsung für April an. Die USt. für das Auto - sagen wir mal, es handelt sich um 2.500 Euro - macht er natürlich in sein USt.-VA für April geltend. Seine Steuerschuld ist jedoch regelmäßig viel geringer - gehen wir beispielsweise mal von ca. 500 Euro monatlich aus.

Wann bekommt er die überzahlte Vorsteuer zurück? Wird die über die nächsten 5 Monate mit der an das Finanzamt zu zahlenden USt. verrechnet oder kriegt der Kleinunternehmer den Betrag von 2000 Euro im Mai zurücküberwiesen?

Danke, dass ihr mich nicht dumm sterben lasst…

HariBo

Hallo, Haribo

Wann bekommt er die überzahlte Vorsteuer zurück? Wird die über
die nächsten 5 Monate mit der an das Finanzamt zu zahlenden
USt. verrechnet oder kriegt der Kleinunternehmer den Betrag
von 2000 Euro im Mai zurücküberwiesen?

richtiiesch, bei der nächsten Erklärung der Ust, der Rest ist unwichtig, melde dein Gewerbe aber nicht vor dem Ende der firmenmässigen Abschreibung ab, dann musst du den Rest zurückzahlen, ist mir leider passiert vor 12 Jahren

Im übrigen ist Umsatzsteuerbetrug ne beliebte Masche richtig Kohle zu machen, grad im Exportgeschäft :wink:

Danke, dass ihr mich nicht dumm sterben lasst…

HariBo

LG
Mikesch

Hallo Mikesch,

bloß damit ichs auch kapiere:

Was für einen Einfluss hat die Abschreibung (= Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes auf dessen Nutzungsdauer) auf die Umsatzsteuer? Diese ist, wenn ich mich nicht täusche, keine Ertragsteuer, von daher vom Aufwand gänzlich unabhängig.

Schöne Grüße

MM

Hallo

wenn du das Gewerbe vor Ablauf der Abschreibung des Autos aufgibst und das Auto dann als Privatmann behälst, musst du als Privatmann die Mwst. bezahlen, ohne Gewerbe müsstest du das ja auch

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

die ust auf entnahmen aus dem betriebsvermögen in das privatvermögen , aus welchen gründen auch immer, richtet sich nicht nach dem buchwert sondern nach dem tatsächlichen wert zum zeitpunkt der entnahme - hat somit mit der bereits erfolgten abschreibung nix zu tun…

gruß vom inder

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hallo,

die ust auf entnahmen aus dem betriebsvermögen in das
privatvermögen , aus welchen gründen auch immer, richtet sich
nicht nach dem buchwert sondern nach dem tatsächlichen wert

im Jahre 93 wollten die keinen Zeitwert von mir wissen , vielleicht haben die einfach in die Schwackeliste gesehn, is ja auch lange her, ich könnte ja nochmal in meinem Steuerseminar vom letzten Jahr nachsehen. In dieser materie ändert sich ja täglich was, damit überhaupt niemand mehr durchsieht und es nicht langweilig wird

zum zeitpunkt der entnahme - hat somit mit der bereits
erfolgten abschreibung nix zu tun…

gruß vom inder

LG
Mikesch

hallo,

die ust auf entnahmen aus dem betriebsvermögen in das
privatvermögen , aus welchen gründen auch immer, richtet sich
nicht nach dem buchwert sondern nach dem tatsächlichen wert

im Jahre 93 wollten die keinen Zeitwert von mir wissen ,
vielleicht haben die einfach in die Schwackeliste gesehn,

…den zeitwert bestimmt man auch nicht selbst (wär bissi einfach) sondern der wird, wie du sagst, durch schwacke oder gutachten bestimmt…war schon immer so…

gruß vom inder

is

ja auch lange her, ich könnte ja nochmal in meinem
Steuerseminar vom letzten Jahr nachsehen. In dieser materie
ändert sich ja täglich was, damit überhaupt niemand mehr
durchsieht und es nicht langweilig wird

zum zeitpunkt der entnahme - hat somit mit der bereits
erfolgten abschreibung nix zu tun…

gruß vom inder

LG
Mikesch

Hallo Mikesch,

wenn du das Gewerbe vor Ablauf der Abschreibung des Autos
aufgibst und das Auto dann als Privatmann behälst, musst du
als Privatmann die Mwst. bezahlen

dann machen wir doch mal die Gegenprobe:

Was passiert denn umsatzsteuerlich bei Entnahme eines abgeschriebenen PKWs? Erinnerungswert 1€, also USt auf Entnahme 0,16€ - oder wie siehst Du das?

Schöne Grüße

MM

Vorsteuerberichtigung
Hallo Martin,

die oben erwähnte Frage zu PKW ist wohl schon im Archiv :frowning:
und bei den nicht aussagekräftigen Überschriften wohl auch nicht mehr zu finden…

aber zu deiner Frage:

Was für einen Einfluss hat die Abschreibung (= Verteilung der
Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes auf dessen
Nutzungsdauer) auf die Umsatzsteuer? Diese ist, wenn ich mich
nicht täusche, keine Ertragsteuer, von daher vom Aufwand
gänzlich unabhängig.

der Schreiber hat zum einen gemeint, dass bei Entnahme der Entnahmewert bei der Umsatzsteuer angesetzt wird
zum anderen ist § 17 UStG zu beachten: Danach gibt es einen Vorsteuerberichtigungszeitraum von 5 Jahren, in denen die Nutzung gleich bleiben muss. Dieser Zeitraum wirkt sich ähnlich wie AfA aus, da für jedes Jahr 1/5 berichtigt wird. § 17 UStG wurde aktuell ausgeweitet in der Anwendung, wird also noch aktuell mehr zu beachten.

Viele Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

da tust Du Mikesch eine große Ehre an und machst Dich um die hie und da diskutierte Hebung der Brettkultur verdient. Meine Rempelei bezieht sich darauf, dass hier ohne Not ein wildes Verquirlen von Buchwert und Teilwert stattfindet.

Der Aspekt der Berichtigung des Vorsteuerabzuges nach 17 UStG ist allerdings recht spannend, weil sich daraus wenn ichs richtig sehe eine unterschiedliche Behandlung der Fälle „erst Nutzungsänderung, dann Verkauf aus Privatvermögen“ und „Verkauf aus Betriebsvermögen“ ergibt, die bei einer normalen Wertentwicklung für einen PKW im Fall „erst Nutzungsänderung, dann Verkauf aus Privatvermögen“ eine geringere USt-Belastung erzeugt, als wenn dieser im Moment der Entnahme verkauft würde.

Der Thread, den ich oben meinte, ist schon entschwunden. Da gings um einen smart oder sowas, der niemandem zur privaten Nutzung zur Verfügung steht, und die Frage, ob dafür die bloße mehr oder weniger plausible Behauptung des StPfl ausreicht (und das FA ggf. das Gegenteil nachweisen muss), oder ob ein Fahrtenbuch das zwingend einzige Mittel ist, mit dem dieser Sachverhalt nachgewiesen werden kann.

Gute Nacht!

MM