USt-Satz für Verpflegungslieferungen

Hallo liebe Experten,

angenommen sei folgende Konstellation:

  • Kindergarten bezieht für die von ihm betreuten Kinder regelmäßig die Essenportionen eines externen Anbieters.
  • Die Erzieher des Kindergartens ‚bewirten‘ die Kinder mit diesem Essen.
  • Die Entgelte für dieses Essen werden den Eltern weiterberechnet (extra auf Rechnung ausgewiesen und offenbar 1:1 ohne Gewinnaufschlag)

Der externe Lieferant möchte jetzt die Preise für das Essen anheben und begründet es mit der angeblichen Erhöhung von Umsatzsteuersätzen.

Wie ist das aus dem UStG usw. begründbar?

Der Lieferant bewirtet doch gar nicht. Somit dürfte es bei den ermäßigten USt-Sätzen bleiben, so als ob man etwas aus dem Laden kaufen würde.

Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo!

7% / 19% bei Catering- und ähnlichen Leistungen lag die letzten Monate im Fokus der Rechtsprechung. Dahingehend wird auch ein BMF-Schreiben erwartet, ich glaube gegen Ende dieses Jahres soll das kommen.

Es ist zu erwarten, abgeleitet aus der neuerlichen Rechtssprechung, dass Catering (auch Kindergartencatering) der vollen Umsatzsteuer unterliegt. Die Begründung sieht in etwa so aus, dass man beim Catering ja bestimmen kann: „Ich will 30 Schnitzel 18 Putenschenkel, als Vorspeise Salat und als Nachtisch Crema sowieso“. Das stellt einen Dienstleistungscharakter da, welcher der vollen Umsatzsteuer zu unterwerfen ist.

Nur Standardisierte Speisen unterliegen der ermäßigten Umsatzsteuer (Currywurst an der Pommesbude).

So in etwa wird es wohl aussehen, die Preiserhöhung des Kindergartencaterers wird also seine Berechitgung haben.

Gruß

derschwede77

Danke erstmal für die Antwort.

Daß es etwas mit derzeitiger Rechtsprechung zu tun haben könnte, hätte ich mir schon denken können.

Es ist zu erwarten, abgeleitet aus der neuerlichen
Rechtssprechung, daß Catering (auch Kindergartencatering) der
vollen Umsatzsteuer unterliegt. Die Begründung sieht in etwa
so aus, dass man beim Catering ja bestimmen kann: „Ich will 30
Schnitzel 18 Putenschenkel, als Vorspeise Salat und als
Nachtisch Crema sowieso“. Das stellt einen
Dienstleistungscharakter da, welcher der vollen Umsatzsteuer
zu unterwerfen ist.

Hm, so einfach kann der Kindergarten nicht wählen. Man muß sich das so vorstellen, daß ein großer Anbieter von Speisen nach einem fest vorgegebenen monatlichen Speiseplan liefert. Man hat nur die Wahl zwischen essen oder nicht essen, nicht die tägliche Wahl zwischen verschiedenen Speisen.

Nur standardisierte Speisen unterliegen der ermäßigten
Umsatzsteuer (Currywurst an der Pommesbude).

So ist das Kindergartenessen in gewisser Weise auch standardisiert.

Man wird also das BMF-Schreiben abwarten müssen. Wenn mit diesem aber erst gegen Jahresende zu rechnen ist, ist schon mal hinterfragenswürdig, warum der Verpflegungsanbieter bereits ab September 2012 die Preise anheben will und dafür die USt-Satz-Erhöhung als Begründung angibt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Man wird also das BMF-Schreiben abwarten müssen. Wenn mit
diesem aber erst gegen Jahresende zu rechnen ist, ist schon
mal hinterfragenswürdig, warum der Verpflegungsanbieter
bereits ab September 2012 die Preise anheben will und dafür
die USt-Satz-Erhöhung als Begründung angibt.

Hi!

Naja, wenn der Umsatzsteuer-Sonderprüfer im Dezember „klopft“, macht er unter Umständen das ganze Jahr 2012 rückwirkend auf 19% auf Basis der ergangenen Rechtssprechung.

Grüße

derschwede77