[USt] Sind Prostituierte von Umsatzsteuer befreit

Hallo Experten-Team,
ich weiß es ist sicher eine etwas ungewöhnliche Frage, aber ich habe von einer Umsatzsteuerbefreiung für Prostituierte gehört.
Handelt es sich hier um ein Gerücht, falls nicht, wie kann diese beantragt werden, auf welchen Paragraphen muß man sich ggf. berufen, wird die Einkommensteuer in diesem Fall höher angesetzt, auf was muß geachtet werden???
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe
Alexandra

Hallo Expertin :smile:

Was umsatzsteuerfrei ist, steht in § 4 UStG:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__4.html
Davon dürfte aber nichts zutreffen.

Es unterliegt auch nicht dem ermäßigten Steuersatz von 7 %:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/anlage_2_82.html

Demnach könnte eine Umsatzsteuerbefreiung (ich weiß, ist ein Laienausdruck) nur in Frage kommen, wenn ihre Umsätze nicht mehr als 17.500 € im Kalenderjahr betragen:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html

Sie ist übrigens nicht nur umsatzsteuerpflichtig, sondern auch gewerbesteuerpflichtig, wenn ihr Gewinn über 24.500 € liegt.

Gruß

der Petz

kleine Berichtigung:

es läuft, soweit ich weiß, derzeit noch ein Rechtsstreit, ob es Sonstige Einkünfte sind oder gewerbliche Einkünfte.

Daher muss abgewartet werden, ob Gewerbesteuerpflicht vorliegt.

Hallo nochmal,
erstmal vielen Dank für die Antwort - ich hoffe ich habe mich nicht im Forum vertan…

Die Frage kommt deshalb, da eine Bekannte aus diesem Gewerbe des öfteren von Kunden angesprochen wurde, ob sie denn nicht ‚umsatzsteuerbefreit‘ wäre, auch eine andere Dame, die als ‚normale‘ Masseurin tätig ist, bezahlt anscheinend keine Umsatzsteuer.

Aber anscheinend hängt das ja von den Umsatzzahlen ab und ist nicht davon abhängig zu machen, welches Gewerbe sie betreibt.

Also nochmals vielen Dank

Alexandra

Hi,

es geht bei der Diskussion um ein Vollzugsdefizit. Die „Rotlicht-
gewerbe“ sind dafür bekannt, dass sie beim Finanzamt eben nicht
bekannt sind, keine Steuererklärungen einreichen bzw. wenn etwas
deklariert wird, dass meist jeder Wahrheit entbehrt. Hier hatten nun
einige Politiker (ich glaub in NRW) die Idee, eine Pauschalsteuer für
Prostituierte zu erfinden. Sozusagen „Freierlohnsteuerabzug“ um
wenigstens etwas in die Kasse zu bekommen. Diese Diskussion muss aber
Unsinn sein, weil sie dazu führen würde möglichst unsaubere Gewerbe
bzw. Unternehmer bzw. Steuerpflichtige zu priviligieren: Frei nach
dem Motto, die hinterziehen Steuern noch und nöcher, wir als Staat
sind aber so klamm und bekommen wenigstens 3,50 ab. Das durch solche
Aktionen und Ideen jede Steuer zur Dummensteuer würde (nur der Dumme
zahlt Tarif, der schlaue wartet auf Erlaß wegen Vollzugsmangel), wird
dabei nicht bedacht. Es wäre eine fatale Ungleichbehandlung, weil dem
Gebot der Belastung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit nicht
mehr gerecht würde.

Mfg vom

showbee

Bei der Masseurin stimmts sogar, vorausgesetzt sie ist entsprechend ausgebildet und geprüft, siehe § 4 Nr.14 UStG.

Im Übrigen gibts die kuriosesten Kalkulationsmethoden, um annähernd den tatsächlichen Umsatz einer solchen Dame festzustellen :wink:

Gruß,
b_p_o

Hallo,

bei Prostituierten wird eine Pauschalsteuer erhoben
http://ka.news.de/karlsruhe/news.php4?show=pma200647…

http://ka.news.de/karlsruhe/news.php4?show=pma200647…

weitere Infos unter
http://www.google.de/search?client=firefox-a&rls=org…

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

das sind betreffend Steuergerechtigkeit relativ gute Nachrichten aus einem relativ kleinen Teil Deutschlands: Ich erinnere mich (ohne Quelle), daß der Bundesrechnungshof sich noch vor gar nicht langem beklagt hat, daß außerhalb von Baden-Württemberg und der OFD Düsseldorf in dieser Hinsicht so gut wie nichts geht.

Besonders nett an dieser Vorgehensweise ist, daß die (wenigen) Betroffenen, die es tatsächlich schaffen, ein bissel was auf die Seite zu bringen, von vornherein formal steuerehrlich anfangen können, wenn sie dereinst ihren Reformkostladen (so der Traum von einer Professionellen, mit der ich diese Frage mal diskutiert habe) oder wasauchimmer aufmachen wollen.

Und selbst wenn die geschätzten Beträge daneben treffen sollten: Wieauchimmer geartete Aufzeichnungen würden genauso daneben treffen, weil die Betroffenen entweder von ihren Einnahmen (die ein anderer in ihrem Namen und auf ihre Rechnung kassiert) gar nicht so Genaues wissen, oder die Einnahmen selber in die Hand nehmen, aber für bedeutende Teile ihrer Betriebsausgaben keinerlei Anhaltspunkt, geschweige denn einen Nachweis, geben können.

Die Argumente gegen eine derartige Vorgehensweise sind bloß formaler Natur - das „Düsseldorfer Verfahren“ ist schließlich bloß mit größter Mühe im EStG und eigentlich überhaupt nicht in der AO unterzubringen. Akzeptierte Schätzungen, bei denen die Steuerpflichtigen nachher in Ruhe gelassen werden, dürfte es in diesem Umfang sonst wohl bloß bei Landwirten geben.

So dass analog zum 13a EStG eigentlich ein dringender Bedarf für einen 15c EStG besteht, der das „Düsseldorfer Verfahren“ mit einem legalen Rahmen versehen könnte.

Schöne Grüße

MM
der die erste Hauptabschlussübersicht seines Lebens für den Besitzer von immerhin 11 „Ledigenwohnheimen“ bearbeitet hat

Hi Martin,

wie ich schon schrieb ist das ganze m.E. nicht haltbar. Hier werden
die Steuerunehrlichen wieder einmal bevorzugt. Woher das kommt ist
eine andere Frage, erstmal ist jeder Steuerpflichtige für sich selbst
verantwortlich. Und wenn eine Prostituierte keine Angaben und
Aufzeichnungen hat bzw. über kein Geld verfügt, wird sie wohl
abhängig beschäftigt sein, dann muss man den Arbeitgeber an die
Kandarre nehmen.

Eine einfache Schätzung aufgrund Verwaltungsanweisung widerspricht
m.E. der Steuergerechtigkeit, weil sonst jeder Unternehmer einfach
sagen könnte: „Kontoauszüge, Rechnungen? Hab ich nicht, schätzt
mich“. Wo kommen wir da hin? Schätzung darf nur letztes Mittel sein
und Schätzung sollte m.E. auch immer ein wenig Druck machen. Also
sollte hier eher mittels Zwangsmitteln vorgegangen werden wie
gegenüber jedem anderen Unternehmer der es versäumt UStVA & Co.
einzureichen.

Wenn man sich aber dazu durchringen will, das „älteste Gewerbe“ zu
begünstigen, dann geht das m.E. auch nur per Gesetz, weil eine
Ungleichbehandlung anderer nur durch den Gesetzgeber erfolgen kann.
Das nennt sich dann Vorbehalt des Gesetzes und ist eigentlich durch
das Rechtsstaatsprinzip in unserem Grundgesetz verankert. M.E.
verstößt hier die Finanzverwaltung eklatant gegen Grundsätze der
Besteuerung, wenn sie aus purem Verwaltungsvollzugsproblemen erlässt
und schätzt.

Gruß vom

showbee

Servus showbee,

Und wenn eine Prostituierte keine Angaben und
Aufzeichnungen hat bzw. über kein Geld verfügt, wird sie wohl
abhängig beschäftigt sein, dann muss man den Arbeitgeber an
die Kandare nehmen.

Das ist das, was faktisch mit den bei den Betreibern erhobenen Pauschalsteuern (und anschließender pro forma Schätzung übereinstimmend mit dem kassierten Geld) gemacht wird. Formal kann man sie nicht als Arbeitgeber bezeichnen oder behandeln, weil das bedeuten würde, daß sie sich offen zu strafbarer Handlung bekennen müssten. Die Behandlung „wie Arbeitgeber, aber ohne den Begriff“ ist der einzige Weg, das Geld dort zu holen, wo es vorhanden ist.

In Deinen grundsätzlichen Erwägungen hast Du natürlich recht - vor diesem Hintergrund hab ich auch die buchführungspflichtigen Landwirte erwähnt, von denen ein großer Teil behandelt wird, wie ers aus 13a-Zeiten, als sein Betrieb noch zu den Grenzen passte, gewohnt ist. Und wo ohne Lästigkeiten wie Zwangsgelder etc. unmittelbar zur Schätzung geschritten wird. Wenn der Landwirt sie akzeptiert, ist er den ganzen Schmadder los - freilich um den Preis einer ESt-Belastung, die höher ist, als er sie sonst erreichen könnte.

Gleiches gilt übrigens auch für die übergroße Mehrzahl der Prostituierten: Was sie auf diese Weise an Steuern bezahlen, führt zu einer ziemlich dramatischen Belastung des Taschengeldes, das ihnen nach Entrichtung der Zimmermiete bleibt.

Die Vermieter ihrerseits werden genau so behandelt wie Vermieter in der Regel behandelt werden: Mietverträge, bei Zweifeln paar Bankauszüge, und gut isses. Der Unterschied ist halt, daß im Milieu nicht ein bissel was von den Einnahmen weggelogen wird, sondern je nach Fall etwa 1:30 (Tagesmiete = Monatsmiete).

Mir ist über zwei Ecken ein Fall aus diesem Bereich bekannt, der die Kehrseite von konsequentem Handeln der Behörde zeigt:

Solang hie und da die Betriebsprüfer vorbeischauten, wurden deren aus der Lamäng gemachte Zuschätzungen (nach dem Prinzip: Wieviel tut schon ein bissel weh, aber ist es dem Mann noch wert, lieber zu zahlen als Vermeidungsapparate in Gang zu setzen) immer brav hingenommen und bezahlt. Bis die SteuFa mit einer großen Zahl ordentlich bezahlten Personals aus dem gehobenen und höheren Dienst anrückte, die Staatsanwaltschaft usw. in Bewegung setzte und schließlich nicht ohne Stolz die ganze Bude unter den Hammer brachte. Allein, es war im Grundbuch ein komfortabler Stapel vorrangiger Rechte für die Hausbank eingetragen, und von dem (über einen Strohmann bezahlten) Versteigerungserlös sah der Fiskus genau Null.

Das ist, meine ich, über die einzelne Episode hinaus auch ein grundlegender Aspekt: Sollte Steuergerechtigkeit sinnvollerweise beim Produzieren von Titeln aufhören, oder erst beim Kassieren von echtem Geld - was üblicherweise kein Widerspruch ist, aber im Einzelfall einer sein kann. Hier ist wohl die „Lösung“ der OFD Düsseldorf angesiedelt - sie ist eine Lösung, die von Frontschweinen entworfen wurde und in abstrakter Betrachtung keinen Bestand haben kann. Was für sie spricht, daß sie (schwer zu schätzen, aber es dürfte viel sein) Geld bringt, das man sonst entweder nicht oder bloß mit einem Aufwand beibringen könnte, der nicht bloß bedeutende Teile der kassierten Summen wieder verzehrt, sondern darüber hinaus auf lange Zeit Justiz und ihre Hilfsbehörden in Gang hält, ohne Gewähr dafür, daß da auch Bares rumkommt.

Im gesamten Milieu herrschen gewissermaßen vorbürgerliche, quasi feudale Strukturen, Auffassungen und Handlungsweisen. Dieses ist ein wichtiges Motiv dafür, daß man dort wie vor 500 Jahren den Steuereintreiber mit der großen Kasse, Begleitung durch ein paar finstere Männer vom Zoll und dem Auftrag „bring, soviel Du kannst“ vorbei schickt. Auch wenns eigentlich so nicht ins 21. Jahrhundert passt.

Schöne Grüße

MM

Im gesamten Milieu herrschen gewissermaßen vorbürgerliche,
quasi feudale Strukturen, Auffassungen und Handlungsweisen.
Dieses ist ein wichtiges Motiv dafür, daß man dort wie vor 500
Jahren den Steuereintreiber mit der großen Kasse, Begleitung
durch ein paar finstere Männer vom Zoll und dem Auftrag
„bring, soviel Du kannst“ vorbei schickt. Auch wenns
eigentlich so nicht ins 21. Jahrhundert passt.

Schon eine etwas merkwürdige Rechtsauffassung.

Es gilt Gott sei Dank in D immer noch dieses:
http://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip

Ist das nicht gewährleistet, spricht man auch von einer Bananenrepublik.
Die Exekutive kann sich jedenfalls in D nicht aussuchen oder auch gesagt rauspicken, wen es verfolgt und wen nicht.

Und wie Herr Wowereit, wenn auch in einem anderen Zusammenhang, schon sagte:
„Und das ist auch gut so.“