Hallo,
würde gerne wissen wie Antivirus-Software von Symantec zu bewerten bzw. zu buchen wäre.
Symantec hat seinen Sitz auf jeden Fall nicht im Inland.
Ist das Programm als Lieferung oder sonstige Leistung anzusehen?
Was wäre dann der Ort Inland oder Ausland?
Servus Gabriela,
die Überlassung der Software einschließlich Nutzungsrecht ist eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 UStG.
Der Ort der sonstigen Leistung richtet sich nach § 3a Abs. 3 oder 3a UStG, weil die Leistung zu den in § 3a Abs. 4 UStG aufgezählten gehört.
Wenn der Empfänger der Leistung ein Unternehmer ist, ist der Ort der Leistung dort, wo er sein Unternehmen betreibt. Wenn er kein Unternehmer ist und seinen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet hat, ist der Ort der Leistung sein Wohnsitz.
In beiden Fällen unterliegt die Leistung also der deutschen USt.
Wenn der Empfänger der Leistung ein Unternehmer ist, schuldet er die USt auf die bezogene Leistung gem. § 13b Abs 2 UStG. Wenn er kein Unternehmer ist, schuldet Symantec die USt. Das bedeutet, dass Symantec bei Überlassung der Software an einen Unternehmer keine USt fakturieren darf, weil der Leistungsempfänger die USt schuldet.
Schöne Grüße
MM