Hallo,
wie soll gemäß der derzeitigen Rechtslage eine Rechnung (Ausgangsrechnung) über erbrachte sonstige Leistung aussehen, wenn diese Rechnung
a) an eine in Ausland befindende Zweigniederlassung geht?
b) an einen anderen Unternehmer im Ausland geht?
(Mit dieser Frage will ich auf den Ausweis bzw. Nicht-Ausweis der deutschen UST hinaus)
Gruß
Gabriela
Servus,
a) an eine in Ausland befindende Zweigniederlassung geht?
keine besondere Behandlung verbundener Unternehmen. UStliche Organschaft gibts bloß innerhalb des Erhebungsgebiets.
b) an einen anderen Unternehmer im Ausland geht?
das kommt auf die Leistung an. Gibt es im Sachverhalt Aussagen darüber, welche Leistung erbracht wird? §§ 3a, 3b UStG (Ort der sonstigen Leistung) und § 4 UStG (Steuerbefreiungen) sind zu umfangreich für ein Vollzitat.
Wenn die zu fakturierende erbrachte Leistung bekannt ist, zeig ich gern am Beispiel, wie der Entscheidungsbaum funktioniert.
Schöne Grüße
MM