[USt] Steuernummer auf Homepage?

Hallo,

eine Person A bietet auf ihrer Homepage Massage und sonstige Kurse wie z. B. Entspannungstechniken an (nene - ganz seriös :wink:).

Sie hat nur eine Mobilfunknummer und eine Email als Kontakadressen angegeben. Steuernummer fehlt komplett. Ist das entbehrlich? Oder müsste sie die Steuernummer angeben?

Angenommen Person B möchte eine „lomi lomi massage“ (90 minuten 80,- €) machen lassen. Hat sie Anspruch auf eine Rechnung (mit Stuernummer?).

[USt] Angabe der Steuernummer und § 6 TDG
Hi !

Sie hat nur eine Mobilfunknummer und eine Email als
Kontakadressen angegeben. Steuernummer fehlt komplett. Ist das
entbehrlich? Oder müsste sie die Steuernummer angeben?

Das Teledienstgesetz (TDG) bestimmt in seinem § 6 Nr. 6, dass eine Umsatzsteuer-ID-Nummer auf der Homepage anzugeben ist, WENN man diese hat. Man ist nicht verpflichtet, eine solche Nummer zu beantragen. Wenn man sie also nicht hat, braucht sie auf der homepage auch nicht angegeben zu werden.
Wir hatten zu dem § 6 Nr. 6 TDG hier vor einiger Zeit schon mal eine Diskussion. Einfach mal im Archiv suchen.

Angenommen Person B möchte eine „lomi lomi massage“ (90
minuten 80,- €) machen lassen. Hat sie Anspruch auf eine
Rechnung (mit Stuernummer?).

Grundsatz:
Als Nebenpflicht zu dem abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag (dieser dürfte bei diesen Leistungen vorliegen) ergibt sich, dass man dem Leistungsempänger auch eine Abrechnung über die erbrachte Leistung schuldet.
Der Inhalt dieser Abrechnung bestimmt sich zum Teil auch nach den Steuergesetzen. So findet sich in § 14 Abs. 4 UStG eine umfangreiche Auflistung über die in einer Rechnung erforderlichen Angaben.

Einzelfall
Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes haben nur

  • Grundstückseigentümer, wenn die Leistung im Zusammenhang mit dem Grundstück erfolgte
  • Unternehmer, wenn die Leistung für das Unternehmen erfolgte
    Bei Massagen ist regelmäßig davon auszugehen, dass die beiden Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein Anspruch auf eine Rechnung, die sämtliche Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthält, besteht somit nicht.

TIPP: Die Steuernummer sollte nicht ausgewiesen werden. Zu den Sicherheitsbedenken auch im Zusammenhang mit „elsteronline“ (Suchbegriff) findet sich auch was im Archiv.

BARUL76

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