[USt] Umsatzsteuer Rückerstattung in EU II

Ein Unternehmer, der im Ausland (EU) Waren einkauft und Ausgaben verschiedener Art dort hat (Benzin…) zahlt dort Steuern. Diese kann er nicht in seiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, bzw. diese Umsatzsteuer wird ihm nicht rückerstattet?
Welche Möglichkeiten gib es, diese Ausgaben dennoch zurückzubekommen, da es Firmenausgaben sind und welche Ausgaben werden anerkannt?

Das Thema ist bereits geschrieben worden. Dennoch ist es nicht schlüssig, ob es die Möglichkeit gibt, geleistete Umsatzsteuer im Ausland (EU) rückerstattet zu bekommen. Im deutschen Finanzamt wohl nicht - im jeweiligen Land?

Zusatz: es wurden keine Verkäufe im Ausland getätigt, jedoch dort Material eingekauft und Ausstellungen durchgeführt, es gibt auch keinen festen Wohnsitz in dem Land.

[USt] USt-Vergütungsverfahren § 18 IX UStG

Zusatz: es wurden keine Verkäufe im Ausland getätigt, jedoch
dort Material eingekauft und Ausstellungen durchgeführt, es
gibt auch keinen festen Wohnsitz in dem Land.

Hi !
1.
Du hattest ja bereits gelesen, dass es das Vergütungsverfahren gibt. Dieses gilt für alle Unternehmer, die in einem Ausland, mit Vorsteuer belastet wurden. Wenn also ein deutscher Unternehmer in Bulgarien tankt, kann er sich die dort erhobene Mehrwertsteuer durch einen Antrag bei der zuständigen Stelle (in Bulgarien) wiederholen.
Es ist dabei auch vollkommen unerheblich, ob der Unternehmer in diesem Ausland irgendwelche Umsätze oder gar einen Wohnsitz hat. Einzig und allein wichtig ist, dass er dort Mehrwertsteuer bezahlt hat.

In diesem Artikel findet sich ein Link zu den Anschriften der jeweils zuständigen Stellen im Ausland.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
In dem Artikelbaum, zu dem dich der Link bringt, finden sich auch weitere nützliche Informationen zu dem Ablauf des Verfahrens.

BARUL76

Danke Dir schon mal,
Zusatzfrage: ich habe eine separate zusätzliche Steuernummer, extra für Geschäfte im Ausland, macht das einen Unterschied oder tut das nichts zur Sache?

Hi !

Habe derzeit die Formulare leider nicht zur Hand. In den jeweiligen Formularen wird aber drinstehen, ob die Steuernummer oder die USt-ID einzutragen ist. Also einfach mal die Formulare beim Finanzamt abfordern und sehen, was dort gefordert ist.
Daneben sollte beim Finanzamt auch eine Unternehmerbescheinigung nach § 61 Abs. 3 UStDV beantragt werden. Diese ist für das Vergütungs-Verfahren ebenfalls notwendig.

BARUL76