Hallo liebes Forum !
Person A betreibt ein kleines Gewerbe mit ca 120.000 Euro Jahresumsatz, aber nur ca 8000 - 10000 Euro Jahresgewinn.
Seit 2004 ist die Person von der Umsatzsteuer befreit (Schreiben vom Finanzamt, wg. geringem Gewinn !?).
Jetzt hat sie letzten Monat die ESt.-Erklärung 2004 abgegeben, nun kam ein Brief, wo denn die USt.-Erklärung 2004 bliebe…
Muss die Person trotz Freistellung eine solche abgeben, und wenn ja, was kommt da rein ?
Gruß, Kris
Kommt drauf an. Werden steuerpflichtige Umsätze ausgeführt, die nicht nach § 4 UStG befreit sind, dann ist die Umsatzgrenze von 17.500 € bereits deutlich überschritten, eine Kleinunternehmerregelung dann nicht mehr möglich. Evtl. müssen dann rückwirkend Umsatzsteuer abgeführt werden
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/
sh. § 19 UStG.
Werden evtl. steuerfreie Umsätze ausgeführt, dann sieht das wieder anders aus.
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Hallo liebes Forum !
Person A betreibt ein kleines Gewerbe mit ca 120.000 Euro
Jahresumsatz, aber nur ca 8000 - 10000 Euro Jahresgewinn.
Seit 2004 ist die Person von der Umsatzsteuer befreit
(Schreiben vom Finanzamt, wg. geringem Gewinn !?).
Ich vermute mal, A hat das Schreiben des Finazamtes falsch verstanden. A wurde von der vierteljährlichen Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung befreit. Er muss erst mit der Jahreserklärung die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer berechnen und schuldet diese natürlich dem Finanzant.
Grüße
Chris
[USt] USt-Erklärung vs. USt-Voranmedlung
Hi !
Ich interpretiere den Sachverhalt so, dass A von der Abgabe der Umsatzsteuer-VORANMELDUNGen befreit wurde. Es müssen daher nicht mehr monatlich oder vierteljährlich die Voranmeldungen abgegeben werden.
Diese Befreiung ändert aber nichts an daran, dass „zum Jahresende“ die Umsatzsteuer-ERKLÄRUNG abzugeben ist.
Dass dem Unternehmer durch Schreiben der Finanzverwaltung eine Steuerfreiheit seiner Umsätze zugesichert wurde, kann ich mir einfach nicht vorstellen.
BARUL76
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Seit 2004 ist die Person von der Umsatzsteuer befreit
(Schreiben vom Finanzamt, wg. geringem Gewinn !?).
Hallo,
kann man nur hoffen, dass hier noch Geld auf dem Konto ist… sieht mir ein bischen aus wie dumm gelaufen bzw. Kind ist schon in den Brunnen gefallen.
Hier hilft auch kein Zeter & Mordio, dass Finanzamt kann gar nicht einen Unternehmer „einfach so“ von der Umsatzsteuer befreien. Das Finanzamt hat in solchen Dingen NULL Ermessen. Im Steuerrecht gilt die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung. Entweder man ist qua Gesetz schon befreit (Ärzte, Banken, Wohnungsvermieter) oder man ist es nicht. Das Finanzamt kann da nix ändern. Sollte nun wider erwarten doch in dem Schreiben etwas von „hiermit befreien wir Sie von der Umsatzsteuer“ stehen, wäre dies nach erfolgtem Einzug der Steuer ein Fall der Amtspflichtverletzung.
Also, Schreiben nochmal lesen. Ggf. nachfragen im Finanzamt und wenn es um viel Geld geht (scheint so), nicht den Gang zum Steuerberater scheuen. Der macht erstmal ein paar Fristverlängerungen „klar“ und man kann die Zahlung wenigstens hinauszögern um anzusparen…
Mfg vom
showbee