Hi Folks,
weiss einer von euch wie das mit der UST und der ev. Kirche ist?
Konkret ein Unternehmen (ust-pflichtig) liefert eine Dienstleistung an die ev. Kirche.
Kann es der Kirche eine netto Rechnung stellen oder muss es 16% Ust draufschlagen. Ich hatte mal so was gehört, bin mir aber nicht sicher, ob das eine Legende oder Realität ist.
Gruss Mark
Hi,
soweit ich weiß, ist nur vorsteuerabzugsfähig (kann Rechnungen ohne UST zahlen), wer UST-pflichtige Einnahmen hat (also Händler und Dienstleister)
Da die Kirche m. E. keine UST-pflichtigen Einnahmen hat, muß sie also die MWS an die Dienstleister zahlen.
AFAIK müssen selbst Kommunen und die Länder und der Bund MWS auf Rechnungen zahlen.
Aber ich bin kein Fachmann, frag doch am besten bei denen nach oder warte auf kompetentere Leute.
Grüßle
Winni
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo,
auf jedem fall mit MWS , ich schreibe auch Rechnungen für die Kirche.
Gruß Thomas
Hi mark,
natürlich muss eine Rechnung mit Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) geschrieben werden, Rechnungen an Privat-Personen werden ja auch mit USt geschrieben.
Ob der Rechnungsempfänger umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, ist dabei völlig egal.
Nur auf der Ebene des Rechnungsempfänger ist dann zu entscheiden, ob dieser dann zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist.
Gruß
Peter
Hi Thomas,
ich dachte da gebe es Ausnahmeregelungen. Die gibt es ja im Umsatzsteuergesetz zu haufen.
Gruss Mark
ich dachte da gebe es Ausnahmeregelungen. Die gibt es ja im
Umsatzsteuergesetz zu haufen.
hi,
ja, ausnahmen gibt es, aber was du bräuchtest wäre ja eine regelungen: „umsätze des herrn schwarzmayr sind steuerfrei“ … das gibts nicht. oder: „umsätze die FÜR die evangelische kirche erbracht werden sind steuerfrei“ … das gibts auch nicht.
gruss vom
showbee