Hallo und Guten Morgen
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Sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich umsatzsteuerfrei?
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Auch bei nicht selbstgenutzten Ferienwohnungen?
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Wenn ja, auch wenn zusätzlich eine freiberufliche, umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausgeübt wird mit Einkünften über € 17500?
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Wenn ja, wo steht das?
Vorab schon mal besten Dank!
Bernd
Servus,
- Sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich
umsatzsteuerfrei?
Ja. Mit der Option auf USt-Pflicht (mit Vorsteuerabzug) in einzelnen Fällen - § 4 Nr. 12 Buchstabe a) UStG.
- Auch bei nicht selbstgenutzten Ferienwohnungen?
Nein - § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG.
- Wenn ja, auch wenn zusätzlich eine freiberufliche,
umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausgeübt wird mit Einkünften
über € 17500?
Es gibt bei USt-Befreiungen kein Abfärben einer Tätigkeit auf eine andere. Die Umsätze eines Arztes aus seiner Tätigkeit als Arzt bleiben USt-frei, auch wenn er nebenher einen gewerblichen Teppichhandel betreibt.
Schöne Grüße
MM