Unternehmer A hat ein Gewerbe angemeldet und muss nun seine erste
Ust-Va beim Finanzamt einreichen.
Kann bzw. muss der Unternehmer A Vorsteuerbeträge für
z.b private Rentenversicherung oder
Zusatz-Unfallverischerung berücksichtigen?
Kann bzw. muss der Unternehmer A Vorsteuerbeträge für
z.b private Rentenversicherung oder
Zusatz-Unfallverischerung berücksichtigen?
Hallo,
Gegenfrage: hat Unternehmer A etwa Rechnungen / Verträge über diese Versicherungen, in denen Umsatzsteuer (also abziehbare Vorsteuer für Unternehmer) ausgewiesen ist? Nein, das wird er nicht haben, weil in Versicherungen keine USt enthalten ist. Da ist maximal Versicherungssteuer enthalten, diese ist aber nicht abziehbar. Als Unternehmensgründer sollte man sich ggf. vorher genau informieren, welche Voraussetzungen an Umsatzsteuer, Vorsteuer etc. bestehen (Bsp. ohne ordnungsgemäße Rechnung geht da nix, insoweit hätte sich ein gewissenhafter Unternehmer die Frage auch selber beantworten können). Nebenbei, im Archiv finden sich zur Frage „Ist Versicherungssteuer als Vorsteuer abziehbar?“ schon zahlreiche Antworten.
danke für deine Antwort und deine Analyse.
habe mich jetzt lange Zeit mit den Thema Steuer beschäftigt und muß sagen, das ich für ein nicht augebildeten Kaufmann doch schon besser
bescheid weiß als noch vor einem jahr…
Bin ehrlich gesagt froh das meine Frage so einfach war, das sagt mir
das ich mich auf das wesentlichen konzentriert habe.
Vielleicht bin ich einfach zu Gewissenhaft…