Hallo,
ein Unternehmer betreibt eine Einzelfirma in A-Stadt, wo er auch wohnt. Folge: ESt- und USt-VA gehen zum Finanzamt in A-Stadt.
Nun gründet er ein zweites Unternehmen, welches gar nichts mit dem anderen Unternehmen zu tun hat ( ebenfalls eine Einzelfirma )
in B-Stadt.
Wohin geht nun die Umsatzsteuer für dieses Unternehmen ?
Muss er in A-Stadt eine kummulierte USt-VA mit den Werten beider Unternehmen abgeben ?
Mir schwebt dunkel was vor, dass ein Unternehmer nur eine USt-VA abgeben darf. Dies ist bei mir aber bislang nur i.V.m. Filiabetrieben aufgetaucht. Noch nie bei zwei völlig voneinander unabhängigen Firmen.
Wer weiss Rat ?
fragt Frau Flower