Hallo,
ein Mitarbeiter aus Firma A hat ein Problem. Er hat die Aufgabe sämtliche - im Volksmund - Verbringungsnachweise aller Sendungen in das EU-Ausland bzw. Drittländer zusammen zu tragen.
Nun kommt der Mitarbeiter an Lieferungen, welche über einen Paketdienst zu dem Kunden verbracht wurde.
Besagter Paketdienst besitzt eine online Avisierung mit automatisch erstellten Etiketten auf dem Felder wie Absender; Empfänger; Anzahl der Collies; Bezeichnung des Guts verzeichnet sind.
Frage:
Welche Nachweise benötigt der Mitarbeiter um diese Lieferungen als ordnungsgemäß nachwiesen anzusehen? Reicht der o. g. Beleg oder muss der Paketdienst „weiße Speditionsbescheinigungen“ erstellen?
Gruß
Philipp
Besagter Paketdienst besitzt eine online Avisierung mit
automatisch erstellten Etiketten auf dem Felder wie Absender;
Empfänger; Anzahl der Collies; Bezeichnung des Guts
verzeichnet sind.
Diese Nachweise reichen in der Regel als Verbringungsnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen aus. Aus den Belegen ist alles wichtige ersichtlich. Absender, Empfänger, Menge und Bezeichnung der Ware, Unterschrift des Mitarbeiters der die Ware entgegen genommen hat.
Für Aufuhren ins Drittland gibt es höhere Anforderungen… Es gibt da auch unterschiede ob es ein Beförderungs- oder Versendungsfall ist.
Als Beispiel im Beförderungsfall:
- den Namen und die Anschrift des Unternehmers;
- die handelsübliche Bezeichnung und die Menge des ausgeführten Gegenstands;
- den Ort und den Tag der Ausfuhr;
- eine Ausfuhrbestätigung der den Ausgang des Gegenstands aus dem Gemeinschaftsgebiet überwachenden Grenzzollstelle eines Mitgliedstaates.
Gruß
Alex
- eine Ausfuhrbestätigung der den Ausgang des Gegenstands aus
dem Gemeinschaftsgebiet überwachenden Grenzzollstelle eines
Mitgliedstaates.
Dazu wäre nun noch zu fragen. Besagter Paketdienst besitzt ein Trackingsystem mit dem man Eintreffdatum und Empfangsperson sehen kann.
Wäre eine solche „Ausfuhrbescheinigung“ ordnungsgemäß?
Dies würde die Mitarbeiter A unabhängiger von den Launen des Paketdienst Sachbearbeiters machen.
Gruß
Philipp
Dazu wäre nun noch zu fragen. Besagter Paketdienst besitzt ein
Trackingsystem mit dem man Eintreffdatum und Empfangsperson
sehen kann.
Wäre eine solche „Ausfuhrbescheinigung“ ordnungsgemäß?
Hallo Philipp,
bei Verbringung is EG-Ausland reicht sowas in der Regel aus. Bei Ausfuhren ins Drittland müssen die Waren durch eine Zollabfertigung. Je nach Warenart und Ausfuhrvolumen gibt es dann einfache und ausführlichere Ausfuhranmeldungen.
Kurz gesagt… für die Ausfuhr ins Drittland (z.B. Schweiz) benötigt man von der Zollstelle abgestempelte Ausfuhrpapiere. Wie die Papiere aussehen und wie Umfangreich die sind weiß ich nicht. Ein von Paketdiensten angebotenes Online-Trackingverfahren reicht jedoch nicht aus.
Grüsse
Alex
Servus beide,
Kurz gesagt… für die Ausfuhr ins Drittland (z.B. Schweiz)
benötigt man von der Zollstelle abgestempelte Ausfuhrpapiere.
Dieses ist im Regelfall eine Durchschrift der Ausfuhranmeldung (Exemplar „gelb“ des Einheitspapieres), die entweder von der deutschen Zollstelle am Ort der Ausfuhr, durch DHL (ja, es gibt noch ein paar wenige Postbeamte, die hoheitliche Aufgaben erfüllen) oder ersatzweise, falls der Ausführende geschlampt hat, auch vom gegnerischen Zollamt bestätigt wird.
Bei einem Gesamtbetrag von weniger als 1.000 € (pro Vorgang, es nützt nichts, einen Auftrag auf fünf Sendungen zu verteilen) genügt ein bei der Ausfuhr von der Zollstelle bestätigter „Ausfuhrkassenzettel“. In diesen Fällen muss die Ware nicht vor dem Verbringen zur Ausfuhr angemeldet werden.
Bei Außenprüfungen gibt es offenbar einen gewissen Ermessensspielraum: Wenn es sich um einzelne Fälle handelt und die große Mehrzahl der Fälle sauber dokumentiert sind, werden schon hie und da auch andere Nachweise akzeptiert, die zweifelsfrei zeigen, dass die Ware in Drittlandsgebiet gelangt ist und dort verblieben ist (z.B. Nachweis der Abfertigung zur Einfuhr im Empfängerland). Allerdings Vorsicht: Das wird nicht richtig dadurch und je nach USt-Betrag täte ich darauf nicht „methodisch“ hoffen.
Schöne Grüße
MM