[USt] Verbringungsnachweise

Hallo,

der Mitarbeiter A hat nun alle Verbringungsnachweise zusammen und er freut sich.

Nun ist er wieder hinter den ausländischen Speditionen (demnach ein Versendungsfall) her, welche ihm nur unterschriebene Lieferscheine seiner Firma zuschicken.

Laut dem IHK-Merkblatt „Umsatzsteuerfreie Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen“ benötigten diese „Nachweise“ eigentlich viele viele Angaben, welche nicht alle erfüllt sind.

I) Ort und Tag der Grenzüberschreitung oder Ort und Tag des Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet
II) Versicherung des Ausstellers, dass die Angaben auf dem Beleg aufgrund von Gemeinschaftsunterlagen gemacht wurden, die im Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind.

Auf dem Lieferschein der Firma in der Mitarbeiter A beschäftigt ist wird der 2te Satz von I) über ein Warenausgangsdatum erfüllt.
Doch eine Versicherung des Spediteurs ist nicht vorhanden.

Meine Frage wäre nun: Wie sieht es in der Praxis aus, werden solle vom Wareneingang des Empfängers unterschriebene Lieferscheine von dem Finanzamt akzeptiert?

Schon im Voraus möchte sich der Mitarbeiter A für mögliche Antworten bedanken.

Gruß
Philipp

Referenzen:
Forumthread: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
IHK-Merkblatt: http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/produktm…

Servus Philipp,

Wie sieht es in der Praxis aus, werden
solle vom Wareneingang des Empfängers unterschriebene
Lieferscheine von dem Finanzamt akzeptiert?

in der Praxis wird regelmäßig alles akzeptiert, was über die tatsächliche Verbringung Auskunft gibt. Im Fall von vermutetem oder tatsächlichem Schmuh (Luftadressen, Imaginärspeditionen etc.) gibts allerdings keinen Rechtsanspruch auf die USt-Befreiung. Hierauf bezieht sich auch die Formel mit der Nachprüfbarkeit.

Im Fall der innergemeinschaftlichen Lieferung spielt die USt-Identifikationsnummer des Empfängers eine eher bedeutende Rolle. Zumindest die einfache online-Bestätigungsabfrage (die freilich für sich allein auch keinen Rechtsanspruch begründet) ist da sinnvoll: Unternehmen kann man aufgeben, die vor einem halben Jahr noch gültige USt-ID-Nummer ist heute vielleicht schon von gestern.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

nun gut, wenn wir nun den illegalen Hintergedanken auslassen und uns die Praxis anschauen. Genügen Belege wie der vom Kunden unterschriebene - firmeneigene - Lieferschein oder ein CMR-Frachtbrief aus, um die Lieferung als „ordnungsgemäß“ nachgewiesen anzusehen?

Im Fall der innergemeinschaftlichen Lieferung spielt die
USt-Identifikationsnummer des Empfängers eine eher bedeutende
Rolle.

Hast du dazu eine URL?

Besten Dank im Voraus.

kind regards
Philipp