Hallo allerseits,
mal angenommen, ein Kleinunternehmer, der keine USt. abführen muss, tätigt am Anfang des Monats ein paar Ausgaben und erwartet, dass er in den kommenden Monaten noch viel mehr Ausgaben tätigen muss als je zuvor, so dass es sich für ihn evtl. lohnen würde, den Status des Kleinunternehmers aufzuheben.
Würde es etwas bezüglich der am Anfang des Monats schon getätigten Ausgaben bringen, wenn er noch vor Monatsende einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellt?
Viele Grüße,
Mohamed.
Hallo Mohamed,
die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer. Die Option des Kleinunternehmers zur Regelbesteuerung gilt für ganze Kalenderjahre, angefangen mit dem Kalenderjahr, für das sie ausgesprochen wird.
Die Option bindet den Kleinunternehmer für fünf Kalenderjahre.
Wenn die Option zu irgendeinem zulässigen Zeitpunkt für ein Kalenderjahr ausgesprochen wird, wird die USt auf alle steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze in diesem Kalenderjahr erhoben, und die Vorsteuerbeträge des gesamten Kalenderjahres können davon abgezogen werden (vorausgesetzt, sie erfüllen sonst alle Bedingungen für den Vorsteuerabzug).
Schöne Grüße
MM