Hallo,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch - über Antworten würde ich mich daher freuen 
Es geht um die Berücksichtigung von Versicherungsleistungen ohne MwSt (z.B. aus KfZ-Haftpflichtentschädigungen der gegnerischen Versicherung) bei einem umsatzsteuerpflichtigen Freiberufler als Betriebseinnahme.
Im SKR 03 würde ich hier 2742 verwenden, in der EÜR dann Zeile 11, da umsatzsteuerfreie Betriebseinnahme - aber wie sieht es mit USt-Voranmeldungen und USt-Erklärung aus? M.E. wird dieser Umsatz hier gar nicht aufgeführt, auch nicht in den ergänzenden Angaben und nicht Anlage UR. Ist das korrekt oder müssten diese Einnahmen dort nicht doch irgendwo erscheinen?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank