X plant sich einen US-Import Gebrauchtwagen Bj. 2002 zu kaufen. Dazu fallen beim Zoll die 10% Importsteuer und die 16% deutsche USt. an.
Beim jetzigen Fahrzeug hat X laut Fahrtenbuch 60% gewerbl. und 40% private Nutzung und dies wird auch beim US-Import Fahrzeug so sein.
Frage: kann X die USt. zu 100% in der USt.-Erklärung als gewerbliche USt. geltend machen oder ist dies so wie bei z.b. bei den Telefonkosten das NUR der gewerbliche USt.-Anteil (in diesem Fall 60%) abzugsfähig sind?
gelesen das man ab 1.1.2004 auf den Kauf des PKW und sämtliche Unterhaltskosten generell die 100% USt. geltend machen kann, auch wenn man den PKW nur 60% gewerblich nutzt.
jep! Der Link zeigt deutlich die unterschiedlichen Rechtslagen mit dem 50%igen Vorsteuerabzug etc. Man sollte prüfen, ob die USt der Vorjahr noch offen ist. Sofern nur die UStE eingereicht und bezahlt wurde, besteht noch die Möglichkeit für 4 Vorjahre. Nur wenn das Finanzamt auf Reaktion auf die UStE einen Bescheid erlassen hat, sollte man genau prüfen, ob auf dem Bescheid steht „unter Vorbehalt der Nachprüfung § 164 AO“, weil auch dann die 4 Jahre.
Ansonsten läuft das wie immer unter Pech gehabt und Dumm gelaufen.
Im Link steht das man auch die „Privatnutzung versteuern muss“, was soll das bedeuten? Die meinen das man in der EÜR die Privatnutzung als Einnahme verbuchen soll, richtig?
gelesen das man ab 1.1.2004 auf den Kauf des PKW und sämtliche
Unterhaltskosten generell die 100% USt. geltend machen kann,
auch wenn man den PKW nur 60% gewerblich nutzt.
Hier muss die Betonung wirklich auf „kann“ liegen. Es ist durchaus auch möglich bei der USt das Fahrzeug nur mit dem betrieblich genutztem Anteil dem Unternehmen zuzuordnen. D.h. man zieht von Anfang an nur die USt ab, welche auch der unternehmerischen Nutzung entspricht.