Hallo
Mal abgesehen davon, dass ich keine umfangreiche Auflistung der Unternehmensformen finden kann, die 7% Mwst. bezahlen, farge ich mich folgendes:
Wieviel Umsatzsteuer bekommt man denn für Investitionen zurückgezahlt, wenn man selbst nur 7 % erhebt. Bekommt man dann trotzdem die vollen 16 % der gekauften Güter zurück?!
Hallo,
der ermäßigte Steuersatz bezieht sich nicht auf eine bestimmte Unternehmensform sondern auf die Art des erbrachten Lieferung oder Leistung. Finden wirst du diese in § 12 Abs. 2 und in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetzt.
Allgemein bezieht sich der ermäßigte Steuersatz auf Produkte des „täglichen Lebens“, damit meine ich Nahrungsmittel, einige Getränke, aber auch Bücher und Zeitschriften und einiges an medizinischem Bedarf.
Als Vorsteuer abziehen kann man als Unternehmer diejenige, die entstanden ist. Solange der Unternehmer keine steuerfreien Umsätze tätigt, ist er unter den gegebenen Voraussetzungen, zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wenn er also beispielsweise Lebensmittel verkauft (7 %), hierfür aber Regale kauft (derzeit 16 %), sind diese für die Vorsteuer nicht schädlich.
Ist es das, was du meintest?
Berta
Servus Michael,
ergänzend zu Bertas Auskunft (Hallo Berta, herzlich willkommen!) hier der Zwölfer klickbar:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
Und hier die Liste der ermäßigt besteuerten Waren aus der Anlage II zum UStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2…
Schöne Grüße
MM
Ja, danke, im Prinzip mein ich das! Und danke für die Liste!
Wie ist es denn mit Dienstleistungen. Ich lese immer wieder, dass auch künstelrische Darbietungen davon betroffen sind. Also, jetzt mal abgesehen von den üblichen Definitionsproblemen einer künstlerischen Tätigkeit, stimmt das?
Vor allen Dingen interessiert mich das praktisch: Wenn man also 7% Steuer auf seine Dienste erhebt (Bsp: 10000 €) und ja ür die meisten Investitionen 16 % Vorsteuer bezahlt (Bsp: 12000 €), kann man dann trotzdem die 16 % voll zurückfordern, obwohl man selbst nur 7 % erhebt?!
Thx für die superfixen Antworten!
Anscheinend wurde der Beitrag von User Berta nicht verstanden oder nicht gelesen?
Führt man steuerpflichtige Umsätze aus, ist es für den Vorsteuerabzug unbeachtlich, ob man Umsätze zum Regelsteuersatz (16%) oder ermäßigten Steuersatz (7%) ausführt.
Beispiel:
Sie haben im Monat nur eine Leistung erbracht für 1000 € + 7% USt. = 1070 €
Sie haben ein betriebliches Fahrrad gekauft für 1000 € + 16% USt = 1160 €
In die Umsatzsteuervoranmeldung gehörten nun bei Umsätzen die 1000 € in die Zeile für 7% und bei Vorsteuer 160 €.
Das heißt Sie führen USt ab in Höhe von 70 € und erhalten Vorsteuer in Höhe von 160 € zurück, was einem Vorsteuerüberschuss von 90 € entspricht.
Der Vorsteuerabzug ist nicht daran gekoppelt, ob man Umsätze zu 7 oder zu 16% ausführt.
Ausnahmen gibt es allerdings, wenn man steuerfreie Umsätze ausführt, wobei der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ausgeschlossen ist, ist aber ein anderes Thema.
nicht verstanden ist richtig. denk ich!
Jetzt hab ich’s auf jeden Fall, danke an alle Beteiligten für die Infos!!!