wie ist das mit der USt zu sehen, wenn ein Gewerbetreibender für sein Gewerbe von einem Privatmensch etwas (Gebrauchtes) kauft?
Soweit ich weiß, ist da ja keine USt. absetzbar, zumal der Privatverkäufer ja gar keine Rechnung ausstellen darf.
Aber nehmen wir mal an, der Privatmensch kauft eine bestimmte Ware, zahlt dafür beim Kauf natürlich automatisch die MwSt., verkauft diese Ware aber sofort wieder zum Neupreis an einen Gewerbetreibenden weiter.
Jetzt ist die Ware in rein geschäftlicher Nutzung, es wurde dafür aber trotzdem die MwSt./USt. ans Finanzamt gezahlt, das ist doch nicht im Sinne des Erfinders!?
Ebenso, wenn man diesen Fall darauf hin erweitert, dass der Privatmensch seine Ware kurz nutzt und dann leicht verbilligt an einen Gewerbetreibenden weiterverkauft. Dann findet doch der größte Wertverlust im gewerblichen Rahmen statt, aber die MwSt. ist trotzdem komplett ans FA gezahlt worden!?
das ist nun mal so: die USt belastet den Endverbraucher!
Wenn ein Privatverkäufer verkauft fällt keine USt an und der Käufer kann keine abziehen. Er braucht ja nicht so zu kaufen, sondern kann die Ware von einem „richtigen“ Händler erwerben!
Danke für die Antworten, auch wenn diese nicht so ganz den Kern der Sache treffen.
„Die USt. belastet den Endverbraucher“! Ergo: Gibt es diesen nicht, so ist auch keine USt. zu bezahlen.
Bei meinem oben genannten Fall (Ware wird von privat gekauft und entsprechend USt. gezahlt, dann sofort an gewerblich weiterverkauft, ohne USt. gesondert auszuweisen) landet aber die Ware doch in einem Gewerbe und die USt. wurde TROTZDEM gezahlt.
Ist das wirklich so? Könnte man dagegen nicht per Gerichtsbeschluss etc. vorgehen?
Dass es auch anders geht („Mann könnte die Ware als Gewerbetreibender ja auch gelich neu kaufen“) ist klar, nur darum geht es hier nicht.
Würde mich echt interessieren, ob es sich hier um eine Lücke im Finanzsystem handelt, oder wie das Steuerrechtlich zu sehen ist.
„Die USt. belastet den Endverbraucher“! Ergo: Gibt es diesen
nicht, so ist auch keine USt. zu bezahlen.
Natürlich gibt es den. Der blinkt so hell dass man ihn nicht übersehen kann.
Bei meinem oben genannten Fall (Ware wird von privat gekauft
und entsprechend USt. gezahlt, dann sofort an gewerblich
weiterverkauft, ohne USt. gesondert auszuweisen) landet aber
die Ware doch in einem Gewerbe und die USt. wurde TROTZDEM
gezahlt.
Ja, und das entspricht der Logik / dem System des Umsatzsteuerrechts. Warum macht man es so umständlich, warum diese Umleitung über einen Privatmann?
Ist das wirklich so? Könnte man dagegen nicht per
Gerichtsbeschluss etc. vorgehen?
Man kann versuchen seine (vermutlich falsche) Rechtsauffassung durchzusetzen mit den Rechtsmitteln „Einspruch - Klage vor dem Finanzgericht - Revision beim Bundesfinanzhof - Klage beim Bundesverfassungsgericht“.
Wenn alle vier Möglichkeiten scheitern, dann muss man es wohl akzeptieren.