Liebe Experten,
ich konstruiere mal einen Fall, um zu sehen, ob meine Denkweise richtig ist: Thema Mietvertrag
Nehmen wir an, ein Gewerbetreibender vermietet an einen Gewerbetreibenden. Beide sind nicht umsatzsteuerbefreit.
Also: Der Mietvertrag kann nur gewerblich erfolgen, Umsatzsteuer MUSS ausgewiesen werden. Richtig?
Nehmen wir aber an, ein Gewerbetreibender vermietet eine eine z.B. Bildungseinrichtung, die umsatzsteuerbefreit ist. MUSS der Gewerbetreibende Umsatzsteuer ausweisen/aufschlagen?
Die Bildungseinrichtung wäre ja nicht zum VSt-Abzug berechtigt, nach meiner Logik also: Kein Ausweis der USt? Andererseits sind beide „geschäftlich“ tätig, insofern bin ich mir nicht ganz sicher.
Und dritter Fall: Der Vermieter ist ein privater Mensch. Vermietet an eine Einrichtung, die USt-befreite Umsätze erzielt. MUSS er USt ausweisen?
In welchem Fall hätte der Vermieter denn Nachteile, wenn er an eine USt-befreite Einrichtung vermietet? Besteht eine Pflicht zum Ausweis der USt?
Danke vorab für eure Hilfe!
Gruss
Anna