Hallo,
Ein Existenzgründer hat am 31/10/06 ein Gewerbe angemeldet und dem Finanzamt mitgeteilt, daß der offizielle Beginn der Tätigkeit erst der 01/01/07 ist.
Zwischen dem 31/10/06 und dem 01/01/07 hat er schon einige wenige Einkäufe für sein Warenlager getätigt sowie einiges an Büromaterial angeschafft.
Am 10/01/07 hat er endlich seine Steuernummer erhalten und sofort die Elster-Software installiert.
Leider ist in der Software nur noch der 19%-USt-Satz (sowie der 7%, der aber nicht interessiert) möglich.
Wie kann sich der Existenzgründer seine bereits bezahlte USt auf die Käufe zwischen dem 31/10/06 und dem 01/01/07 zurückholen?
Oder ist dies nicht möglich, da der offizielle Tätigkeitsbeginn ja erst der 01/01/07 ist?
Gruß
Sticky
Hi Sticky,
die Elster-Software kann natürlich für das Jahr 2006 noch Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuer-Erklärung machen.
https://www.elster.de/elfo_home.php
Gruß
WB
Hallo Wadlbeisser,
Boh, bin ich blöd 
Hab natürlich nicht soweit gedacht, daß dazu eventuell die Vorgängerversion installiert werden müßte.
Gruß und Sternchen
Sticky
Hi stickyams,
noch ne kleine info: Die „Vorsteuer“ aus 2006 kann er sich auch mit einer Umsatzsteuerjahreserklärung 2006 vom Fiskus zurückforden. Er macht eine kleine Gewinnermittlung mit den Anlaufkosten in 2006. In 2007 wird er keine Vorsteuer aus 2006 erklären können.
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Umsatzsteuervoranmeldungen kann man auch ohne Software über ElsterOnline übermitteln.
http://www.elsteronline.de
Hierzu ist eine vorherige Registrierung nötig, ElsterBasis, kostenlos.
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