Die muß ja im 1 geschäfftjahr Monatlich gemacht werden. Wenn man jetzt z.B. was kauft und sagen wir mal 30€ USt in dem monat bezahlt werden, bekommt man die dann bnach dem man die Voranmeldung gemacht hat ja zurück. aber müsste man dann auch die nachweise bringen (UStV wurde bspw. miot ELSTER gemacht) oder müsste man die erst bei der Jahres USt Meldung mit shicken.
Oder gibt es da evtl. eine grenze?
Vielleicht hat ja jemand eine Idee, wie es sein könnte
Nachweise sind nur auf Anforderung des Finanzamts diesem einzureichen. Das ist ab gewissen Vorsteuerüberschüssen der Fall. Ansonsten sind auch mit der Jahreserklärung keine Rechnungen etc. dem Amt einzureichen. Die Unterlagen sind aber für evtl. Betriebsprüfungen nach gesetzl. Vorschriften aufzubewahren.
Hallo,
man gibt nur die Erklärung ab. Die Belege gar nicht - bis eines Tages, das kann nach Jahren sein, das Finanzamt eine Bilanzprüfung macht.
Meine Erfahrung bezieht sich allerdings auf eine GmbH. Ob das bei Kleingewerbetreibenden anders gemacht wird, weiß ich nicht. Vielleicht können da am Ende des Jahres zur GUV die Belege eingefordert werden.
Grüße
Carsten
Servus Carsten,
Bilanzprüfungen werden vom Fiskus nicht veranstaltet.
Abschlussprüfungen werden von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern durchgeführt, das hat aber mit der Besteuerung nichts zu tun.
Die Finanzämter führen Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschau durch.
Die Unterscheidung der Begriffe ist deswegen wichtig, weil sonst der Eindruck entstehen könnte, bei einer Betriebsprüfung durch das FA würden bloß die Jahresabschlüsse in die Hand genommen. Dieses könnte zu ziemlich bösem Erwachen führen. Außerdem kann man mit den richtigen Begriffen die besseren Quellen finden.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
Abschlussprüfungen werden von Wirtschaftsprüfern und
vereidigten Buchprüfern durchgeführt, das hat aber mit der Besteuerung nichts zu tun.
Stimmt, aber das ist freiwillig.
Die Finanzämter führen Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen,
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschau durch.
Stimmt, ich meinte die Betriebsprüfung. Ich habe aber in 12 Jahren GmbH nicht eine einzige der genannten Prüfungen gehabt, während die Krankenkassen alle drei Jahre da waren.
Grüße
Carsten
Abschlussprüfungen werden von Wirtschaftsprüfern und
vereidigten Buchprüfern durchgeführt, das hat aber mit der Besteuerung nichts zu tun.
Stimmt, aber das ist freiwillig.
Kann man so nicht sagen. Oftmals auch verpflichtend.
Die Finanzämter führen Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen,
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschau durch.
Stimmt, ich meinte die Betriebsprüfung. Ich habe aber in 12
Jahren GmbH nicht eine einzige der genannten Prüfungen gehabt,
während die Krankenkassen alle drei Jahre da waren.
Die Krankenkassen kommen schon lange nicht mehr. Prüfen tut die Deutsche Rentenversicherung, und zwar alle 4 Jahre.
Grüße
Stefan