Ust.-Voranmeldung

Guten Tag,
ich brauche eine Information, über die Kosten, die ein Steuerberater für die monatliche Ust.-Voranmeldung berechnet.
Ich habe diese Frage schon an zwei Steuerberatungsbüros geschickt, aber leider keine Antworten bekommne, warum auch immer.
Es geht dabei darum, die Belege vorzubereiten, was kein großer Aufwand ist, da es sich bei den beiden Positionen um wenig Balege handelt, die Ust.-Voranmeldung an das Finanzamt zu übertragen, und die Zahllast zu überweisen.

Die Beträge sind:

  1. ca. 23.000 € Einkünfte netto + ca. 4.400 € MwSt. = ca. 27.400 € brutto
  2. ca. 73.000 € Einkünfte netto + ca. 13.900 € MwSt. = ca. 87.000 € brutto

Ich benötiuge für jede Position die Kosten und hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann.
Herzlichen Dank im Voraus dafür!

StB-Gebühren für Buchführung
Servus,

da gehst Du mit dem Gegenstandswert (das ist der Jahresumsatz oder die jährliche Summe aller Aufwendungen, falls diese höher ist) in diese Tabelle. Monatliche Gebühr ist 1/10 bis 6/10 des in der Tabelle zu diesem Gegenstandswert aufgeführten Betrages.

Üblich ist eine Gebühr in der Mitte der angegebenen Spanne, also 5/10 = 1/2; Abweichungen nach oben sollten begründbar sein - sind sie aber immer, wenn man sie braucht, um eine Entlohnung von mindestens etwa 60 - 70 € pro Mitarbeiterstunde zu erreichen.

Auslagenersatz und USt kommen oben drauf.

Mit der Höhe der Einkünfte kommt man da nicht weiter. Man braucht für den Gegenstandswert den Umsatz oder die Summe der Aufwendungen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo, da kann ich Dä Blumepeder nur zustimmen. Aber warum machst du das nicht gleich selbst? Über das Elster-Progamm des Finanzamtes geht das einfach. Du gibts den Umsatz für den betreffenden Zeitraum ein und deine Ausgaben und ermittelst die enthaltene Umsatzsteuer und die gezahlte Mehrwertsteuer. Nach Eingabe dieser Werte rechnet dir das Programm im Fomular gleich aus, ob du was zurück bekommst oder zahlen musst.
Viele Grüße
polka30

Im Grunde hat Blumepeder recht. Allerdings beträgt die Gebühr zwischen 2/10 und 12/10 und der Mittelwert ist 7/10. Bei geringem Arbeitsaufwand ist eine Gebühr über dem Mittelwert nur sehr schwer durchzusetzen.

Gruß
Steuerberaterin Sabine Noé