USt-Voranmeldung/Absetzen auch privat genutzter Dinge?

Hallo,

ich bin seit 01.07.2017 selbstständig im Bereich Softwareentwicklung.
Nun sitze ich gerade an meiner ersten USt-Voranmeldung und es kommt die Frage auf, ob und wie man dabei Dinge berücksichtigen kann, die zwar hauptsächlich für den gewerblichen Betrieb angeschafft wurden, aber auch privat genutzt werden. Die selbe Frage stellt sich dann auch später nochmal, wenn es um das Absetzen von Dingen in der Steuererklärung geht.

Ich habe mir kürzlich z.B. einen neuen 4K-Monitor gekauft, auf dem sich die Arbeit viel komfortabler erledigen lässt, als auf meinem alten in geringerer Auflösung.
Natürlich nutze ich den aber auch für private Dinge wie Netflix, YouTube, Facebook, usw.

Anderes Beispiel: Ich arbeite derzeit an verschiedenen Inhalten für ein bestimmtes PC-Spiel.
Dieses ist sehr grafikintensiv und meine aktuelle Grafikkarte packt das nur noch bedingt, in Sachen privater Nutzung würde sie mir allerdings noch absolut ausreichen.
Wie würde man nun also eine neue Grafikkarte absetzen, die zwar ausschließlich aus gewerblichen Gründen angeschafft, aber dann natürlich zwangsläufig auch privat genutzt wird?

Im Netz habe ich leider zu dem Thema nichts gefunden, wenn ich „private Nutzung“ eingebe, geht es immer nur um Autos. Aber bei einem Monitor oder einer Grafikkarte kann ich schlecht ein Fahrtenbuch führen.

Es würde mich sehr freuen, wenn ihr ein paar Tipps für mich hättet.

Übrigens, wenn jemand eine Website oder sonstige Lektüre kennt, in der die ganzen relevanten Steuerthemen mal verständlich und ausführlich erklärt werden, immer her damit.
Auf den meisten Websites ist leider nur sowas wie „In das Feld ‚ABC‘ tragen Sie ABC ein“ zu lesen und das hilft mir dann immer wenig, wenn ich nicht weiß, was ABC ist oder wie es zu ermitteln ist.

Viele Grüße
kathze

Hallo,

ich bin zwar nicht selbständig, arbeite aber im Home-Office, daher habe ich das Thema Monitor auch schon durch. Natürlich ist das in erster Linie ein Arbeitsgerät (ohne die Arbeit hätte man es schließlich nicht angeschafft), daher habe ich es auch angesetzt. Ging mit meinem Apple Thunderbolt Display problemlos.

Den zweiten Monitor, den ich ein Jahr später zusätzlich gekauft habe (um einfach mehr Fläche zu haben) wurde zuerst nicht anerkannt, das Problem hat aber ein entsprechender Widerspruch gelöst.

Im Zweifelsfall würde ich diese Dinge erstmal in die Steuererklärung schreiben. Im schlimmsten Fall streicht das Finanzamt diese Liste zusammen. Lässt man sie raus hat man hingegen schon verloren.

Gruß,
Steve

PS: Ein guter Steuerberater ist durch nichts zu ersetzen.

Nö.

Der erklärte Betrag „Abziehbare Vorsteuer“ ist eine Zahl, nichts weiter. Niemand auf dem FA kann bei der Bearbeitung der Steuererklärung wissen, wie sie sich im Einzelnen zusammensetzt.

Die fette Rechnung kommt dann ein paar Jahre später bei Betriebsprüfung oder Umsatzsteuersonderprüfung. Und die ist dann richtig fett, weil da alles zusammen auf einmal kommt, das man sich über die Jahre weg zusammengeflunkert hat.

Kein guter Rat, bei der USt-Erklärung einfach mal beliebig alles „reinzuschreiben“, was irgendwie nach Vorsteuer aussieht.

Schöne Grüße

MM

Moin,

kennst du dich denn aus mit solchen Dingen wie Buchführung, Steuern usw.? So, wie ich dein Posting lese, eher nicht. Hast du ein Existentgründungsseminar belegt? Wie wird denn der Computer bewertet, den du wohl vorher schon hattest? Wo betreibst du das Gewerbe? Arbeitszimmer oder Wohnzimmer? Usw.
Nimm ein paar Euro in die Hand und beauftrage einen Steuerberater. Der kann dich, wie der Name schon sagt, auch beraten und sich um deinen Buchführungskram kümmern.

Im Übrigen kann ich Aprilfisch nur Recht geben. Das dicke Ende kommt bei einer Betriebsprüfung. Wenn du dich all die Jahre „durchwurschtelst“, gibt es spätestens bei der Prüfung das böse Erwachen.

Data

Servus,

die Berücksichtigung von Nutzungsentnahmen bei der Umsatzsteuer ist immer gleich, egal ob die private Nutzung sich auf einen Monitor, auf ein Auto, auf einen Eiswürfelbereiter oder auf einen Zuckerrübenvollernter bezieht.

Wenn die betriebliche Nutzung nicht nur geringfügig ist, d.h. über zehn Prozent ausmacht, ist die Vorsteuer bei der Anschaffung eines gemischt genutzten Wirtschaftsguts voll abzugsfähig. Es muss aber während der Zeit der Nutzung des Wirtschaftsguts jährich die Nutzungsentnahme für private Zwecke der Umsatzsteuer unterworfen werden, d.h. wie ein Umsatz gebucht werden. Beispiel: Ein Gegenstand hat 2.000 € in der Anschaffung gekostet und wird acht Jahre lang zu 20 Prozent privat genutzt. AfA linear = 250 € jährlich, davon 20 Prozent = 50 € Wert der Nutzungsentnahme, USt auf die Nutzungsentnahme 19 % 9,50 €.

Bei den laufenden Aufwendungen wie Strom für die Nutzung des Monitors wird die Vorsteuer von vornherein nach Anteil der privaten Nutzung in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Anteil aufgeteilt.

Aber ein Logbuch. Genau dasselbe Prinzip, aber nicht nach Kilometern, sondern nach Minuten Nutzung. Anders als beim PKW genügt es hier, die Aufteilung der Nutzung über einen repräsentativen Zeitraum aufzuzeichnen (das können z.B. zwei Monate sein, wenn die betriebliche Nutzung immer gleichmäßig ist; wenn sie in einzelnen Projekten schubweise anfällt, ist der repräsentative Zeitraum länger), und dann die gefundene Aufteilung so lange beizubehalten, wie sich an der Aufteilung der Nutzung nichts ändert.

Viele instruktive Einzelheiten zur Umsatzsteuer gibt es hier:

https://www.jurion.de/gesetze/ustr_2008/

Kann man aber nur strukturiert lesen, wenn man das hier in groben Zügen kennt:

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/

Ganz instruktiv ist von Rüdiger Weimann „Schnelleinstieg Umsatzsteuer“ bei Haufe, kostet etwa 35 €.

Schöne Grüße

MM

Obwohl das grundsätzlich alles richtig ist, was MM dir gesagt hat, würde ich aus Praktikersicht einen PC und entsprechende Komponenten immer voll dem Betrieb bzw. der selbständigen Tätigkeit zuordnen. Die private Nutzung ist eben nur geringfügig, basta! Gerade wenn du im Bereich Software-Entwicklung tätig bist, ist das auch plausibel. In der Praxis beanstanden die Finanzämter das auch nicht mehr (war bis vor ein paar Jahren teilweise noch anders), was sicher auch daran liegt, dass das Zeug so billig geworden ist.

Hallo,

vielleicht kannst du es so machen wie ich:
Ich gehe streng nach dem Prinzip der Trennung vor.
Ich habe einen PC am Schreibtisch (rein gewerblich) und einen älteren zu privaten Nutzung.
Das war zuvor mein Geschäfts-PC, den ich beim Neukauf zum Zeitwert aus der Firma entnommen habe (da habe ich einfach drei erfolgreiche Ebay-Auktionen ähnlicher PCs ausgdruckt und abgeheftet).

Bei meiner letzten Prüfung wurde aber rein gar nichts in diesem Bereich hinterfragt.

Hallo,

Danke für die Antwort erstmal.

Nicht besonders, nein.
Ich versuche, mich in alles einzulesen, aber stoße dabei dann eben oft auf Themen wie dieses hier, wo ich einfach nicht mehr weiter weiß und auch nichts im Netz finde.
Ich tue mir schwer damit, einen Steuerberater zu beauftragen, weil ich eigentlich gerne alles selbst mache und nicht in fremde Hände angebe, auch wenn das bei so manchen Finanzthemen unmöglich zu sein scheint.
Zumindest jetzt in der Startphase spielen natürlich auch die Kosten eine entscheidende Rolle.

Das Gewerbe betreibe ich zuhause an meinem (bisher ausschließlich privat genutzten) PC im Wohnzimmer.

Viele Grüße
kathze