mal angenommen, folgender, natürlich rein fiktiver Fall:
Ein Unternehmer fährt am 30/03 für 2 Wochen in Urlaub. Eine Dauerfristverlängerung besteht nicht, also muß er bis zum 10/04 die Vorsteueranmeldung zum Finanzamt geschickt haben.
Kann die Voranmeldung schon vor Monatsende zum FA geschickt werden?
Ein Unternehmer fährt am 30/03 für 2 Wochen in Urlaub. Eine
Dauerfristverlängerung besteht nicht, also muß er bis zum
10/04 die Vorsteueranmeldung zum Finanzamt geschickt haben.
Kann die Voranmeldung schon vor Monatsende zum FA geschickt
werden?
Warum nicht? Sollte nach dem Abgabetermin noch etwas kommen, kann man ja eine berichtigte Anmeldung abgeben, wenn man wieder im Lande ist. Nach den Voranmeldungen kräht doch üblicherweise sowieso niemand. Wenn man nicht gerade Unsummen Vorsteuer wieder haben will, und die Zahlen „im Rahmen“ liegen, erfolgt da doch ohnehin keine Reaktion.