USt. Voranmeldung Frist!

Wenn man vierteljährl. verpflichtet ist, die USt. voranzumelden, dann gilt ja: Abgabetermin ist der 10.4., 10.7., 10.10 und 10.1.10.

Ich frage mich nur folgendes: Muss ALLES, d.h. das elektronisch abgeschickte ELSTER-Fomular mitsamt ausgedruckten und an das FA geschickten unterschriebenen ELSTER-Formular plus USt.-Überweisung BIS zu 10. EINGEGANGEN sein?

Ich frage mich nämlich, ob ich zB am 9.4. die ganze Materie machen kann, was ja heißt, dass zB evtl. Überweisungen oder das unterschriebene Formular (per Post) erst am 12. o. 13. beim FA sind.

Wie reagiert das FA? Ist es deshalb in Unternehmen üblich/sinnvoll, die USt.-Voranmeldung zB immer schon am 3. zu machen?

Ich frage mich nur folgendes: Muss ALLES, d.h. das
elektronisch abgeschickte ELSTER-Fomular mitsamt ausgedruckten
und an das FA geschickten unterschriebenen ELSTER-Formular
plus USt.-Überweisung BIS zu 10. EINGEGANGEN sein?

Entwarnung:
Es reicht, dass Elster die Daten an das FA schickt. - Und auch das Geld (das kann ja mit onlineBanking geschehen).
Das ausgedruckte Formular bleibt bei den eigenen Unterlagen.

Wie reagiert das FA? Ist es deshalb in Unternehmen
üblich/sinnvoll, die USt.-Voranmeldung zB immer schon am 3. zu
machen?

Je früher je besser. Was man hat, das hat man.
Größere Unternehmen haben aber wohl meist eine „Dauerfristverlängerung“.

Es soll auch (kleine) Unternehmen geben, die erst eine geschätzte UStVA und den dazu passenden Betrag schicken
und später eine Korrektur zu deiser UStVA und den entsprechenden Korrekturbetrag.
In wie weit das aber zulässig ist, müssen hier Andere beantworten.

Gruß JK

Wenn dem FA eine Einzugsermächtigung vorliegt, reicht es aus, wenn die USt Voranmeldung am 10. per ELSTER Verfahren rausgeht.

Es wäre ggf sinnvoll eine Dauerfristverlängerung abzugeben, dann müssen Sie die Voranmeldung des ersten Quartal erst bis zum 10.05. abgeben. So bleibt genug Zeit für die Bearbeitung.