Tach’chen,
folgender Fall nochmals betrachtet (unter Annahme eines 4-3-Rechners):
Ein Unternehmer U kauft einen Artikel X zum Weiterverkauf für 119,- :incl. MwSt und einen weiteren Artikel I für 1190,- als :Investition/Betriebsausgabe (z.B. PC). Der Artikel X wird für 238,- :inkl. MwSt weiterverkauft.
Nun errechnet sich die zu zahlende USt (USt-Voranmeldung)wie folgt:
- 38,- für den verkauften Artikel X
- 19,- die bereits beim Einkauf des Artikels X gezahlt wurden
- 190,- für die Investition I
_______________________________
=- 171,-
Der Unternehmer U würde also für den betreffenden Anmeldezeitraum
ein Quartal) 171,- Euro vom Finanzamt erstattet bekommen.
Wobei ich mir noch nicht so ganz sicher bin: Angenommen, U kauft den (teilbaren) Artikel X im Ausland und muss dann Einfuhrumsatzsteuer dafür bezahlen. Wann verrechnet er diese Umsatzsteuer mit seiner Vorsteuer-Schuld? Im Monat des Kaufs? Dann hätte man sich ja gleich die Abführung der Einfuhrumsatzsteuer sparen können; oder jeweils zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs? Bei einem teilbaren Artikel also bei jedem Einzelverkauf den passenden Betrag??
Wie werden Werbegeschenke behandelt? U könnte einen Teil von X verkaufen, und einen anderen Teil zu Werbezwecken kostenlos verteilen oder per Postwurfsendung verschicken…
Vielen Dank im Vorraus
TTR
Umsatzsteuer Vorsteuer
Hi,
Wobei ich mir noch nicht so ganz sicher bin: Angenommen, U
kauft den (teilbaren) Artikel X im Ausland und muss dann
Einfuhrumsatzsteuer dafür bezahlen.
Auch Einfuhrumsteuer ist in § 15 UStG genannt
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html
Wann verrechnet er diese
Umsatzsteuer mit seiner Vorsteuer-Schuld?
§ 16 Abs. 3 UStG
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__16.html
Im Monat des Kaufs?
wenn die Unterlagen vorliegen, die den Vorstueerabzug ermöglichen
Dann hätte man sich ja gleich die Abführung der
Einfuhrumsatzsteuer sparen können;
seit wann ist Steuerrecht mit Logik ausgestattet?
Außerdem dient das der Kontrolle der Warenbewegungen über die Grenze.
oder jeweils zum Zeitpunkt
des Weiterverkaufs? Bei einem teilbaren Artikel also bei jedem
Einzelverkauf den passenden Betrag??
du solltest dich dringend mal mit der Systematik der Umsatzsteuer beschäftigen. Für Laien ist das in folgendem Loseblattwerk erklärt:
http://www.steuertipps.de/?menuID=204&navID=127&soft…
Wie werden Werbegeschenke behandelt?
dafür gibt es keine besonderen Regeln
U könnte einen Teil von X
verkaufen, und einen anderen Teil zu Werbezwecken kostenlos
verteilen oder per Postwurfsendung verschicken…
egal, wenn er die Sachen verschenkt sollte er das irgendwie dokumentieren (Begleitschreiben, etc.).
Schöne Grüße
C.