Guten Tag,
ich habe folgende Frage: Mein Geschäftspartner und ich haben letztes Jahr eine GbR gegründet. Da wir beide beim Thema Steuern nicht so fit sind, haben wir uns relativ schnell dazu entschlossen, das Ganze Thema auszulagern - an unsere Steuerberaterin. Wir nehmen ganz normal die Umsatzsteuer ein und machen bzw. lassen jeden Monat die Ust-Voranmeldung von ihr anfertigen. Hierzu schicken wir ihr alle Belege und Kontoauszüge aus dem jeweiligen Monat - sie erledigt den Rest.
Nun meine Frage, da unsere Steuerberaterin im Urlaub ist: Was passiert, wenn wir aus privater Tasche bzw. von unserem Privatkonto Rechnungen zahlen, die für die GbR relevant sind? Ein Beispiel: Unsere Visitenkarten wollen wir online in Auftrag bzw. Druck geben. Allerdings kann man bei dem Anbieter entweder nur mit Kreditkarte zahlen (haben wir bei unserem Geschäftskonto nicht) oder mit sofortüberweisung.de (haben wir auch nicht).
Jetzt wollen wir natürlich nicht auf Visitenkarten verzichten, sehen aber nur die Möglichkeit, das Ganze vom Privatkonto zu entrichten. Können wir in solchen Fällen dennoch die gezahlte MwSt geltend machen?
Ein anderer Fall war eine Weiterbildung die mein Geschäftspartner von seinem Privatkonto gezahlt hat. Die Weiterbildung wurde aber nur durchgeführt, um die GbR voran zu bringen. Auch hier die Frage nach der MwSt…
Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen.
Herzliche Grüße und Dank vorab.