Ust-Voranmeldung / Steuer allgemein

Guten Tag,

ich habe folgende Frage: Mein Geschäftspartner und ich haben letztes Jahr eine GbR gegründet. Da wir beide beim Thema Steuern nicht so fit sind, haben wir uns relativ schnell dazu entschlossen, das Ganze Thema auszulagern - an unsere Steuerberaterin. Wir nehmen ganz normal die Umsatzsteuer ein und machen bzw. lassen jeden Monat die Ust-Voranmeldung von ihr anfertigen. Hierzu schicken wir ihr alle Belege und Kontoauszüge aus dem jeweiligen Monat - sie erledigt den Rest.

Nun meine Frage, da unsere Steuerberaterin im Urlaub ist: Was passiert, wenn wir aus privater Tasche bzw. von unserem Privatkonto Rechnungen zahlen, die für die GbR relevant sind? Ein Beispiel: Unsere Visitenkarten wollen wir online in Auftrag bzw. Druck geben. Allerdings kann man bei dem Anbieter entweder nur mit Kreditkarte zahlen (haben wir bei unserem Geschäftskonto nicht) oder mit sofortüberweisung.de (haben wir auch nicht).

Jetzt wollen wir natürlich nicht auf Visitenkarten verzichten, sehen aber nur die Möglichkeit, das Ganze vom Privatkonto zu entrichten. Können wir in solchen Fällen dennoch die gezahlte MwSt geltend machen?

Ein anderer Fall war eine Weiterbildung die mein Geschäftspartner von seinem Privatkonto gezahlt hat. Die Weiterbildung wurde aber nur durchgeführt, um die GbR voran zu bringen. Auch hier die Frage nach der MwSt…

Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen.

Herzliche Grüße und Dank vorab.

hallo Olaf 27,
also eine Sofortüberweisung bzw Vorauskasse ist doch auch vom Geschäftskonto möglich. Die Mehrwertsteuer kann sowohl für die Visitenkarten als auch für die Fortbildung abgesetzt werden. In diesem Fall würde ich euch empfehlen, vom Geschäftskonto auf das jeweilige Privatkonto diese bezahlten Rechnungen zu überweisen oder ein Kassenbuch führen, wo Abhebungen vom Geschäftkonto verbucht werden, ebenso die Auszahlungen eben jener genannten Rechnungen. Wichtig ist nur eins, daß die Rechnungsanschrift auf eure Gbr lautet.
mfg gartehei

hallo,

zahlungen vom privatkonto für die gbr bedeuten immer umbuchungen von einem auf das andere konto. zudem kommt es maßgeblich darauf an, auf wen die rechnung ausgestellt ist. das fa will wissen, wofür die kosten entstanden sind (privat oder gbr-bezogen) und warum über´s privatkonto abgerechnet wurde.

ist die rechnungs-/lieferanschrift privat, gibt´s probleme.

für die zukunft meine empfehlung: entweder kartenkonto für die gbr einrichten oder andere zahlungsart/anderen anbieter wählen (kreditkarte oder sofortüberwisung.de sind nicht die einzigen anbieter…).
für den konkreten fall:
wenn unbedingt über ein privatkonto abgebucht werden muß, dann auf entsprechende rechnungsstellung achten (gbr) und sofort nach zahlung - unter verweis (überweisungsgrund) auf den vorgang - umbuchen. mit der mwst würde dann wie gehabt verfahren.

saludos, borito

hallo
Ust ist leider nicht mein Spezialgebiet, ich will auch nix falsches sagen.
Weiterhin viel Erfolg