Vielleicht kann mir jemand sagen, ob ich das mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung wirklich richtig verstanden habe:
Ein Unternehmer U kauft einen Artikel X zum Weiterverkauf für 119,- incl. MwSt und einen weiteren Artikel I für 1190,- als Investition/Betriebsausgabe (z.B. PC). Der Artikel X wird für 238,- inkl. MwSt weiterverkauft.
Nun errechnet sich die zu zahlende USt (USt-Voranmeldung)wie folgt:
38,- für den verkauften Artikel X
19,- die bereits beim Einkauf des Artikels X gezahlt wurden
190,- für die Investition I
_______________________________
=- 171,-
Der Unternehmer U würde also für den betreffenden Anmeldezeitraum (ein Quartal) 171,- Euro vom Finanzamt erstattet bekommen, ist das so richtig?
Zusatzfrage: Wenn der Unternehmer U in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Investition nicht geltend gemacht hat, kann er diese dann problemlos im folgenden Abrechnungszeitraum in die Umsatzsteuer-Voranmeldung packen (obwohl das Rechnungsdatum aus einem anderen Zeitraum stammt)?
Zusatzfrage 2: Wie verhält es sich im Falle von Rundungen: Der Unternehmer kauft zehn Artikel zum Gesamtpreis von 11,91. Damit hat er ja bereits 19% USt, also 19,1 cent pro Artikel bezahlt. Wie verrechnet man diese Kommazahl wenn er den Artikel dann für 11,90 Euro verkauft?
Er sollte ja dann nur noch 170,9 cent an das Finanazamt zahlen müssen?!
Nachtrag: 4-3-Rechner
Nachtrag: Unternehmer U ist 4-3-Rechner, nimmt aber nicht die Kleinunternehmerregelung (ohne MwSt) in Anspruch. Aber wenn ich es verstanden habe, dann tut das im genannten Fall auch gar nichts zur Sache.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ein Unternehmer U kauft einen Artikel X zum Weiterverkauf für
119,- incl. MwSt und einen weiteren Artikel I für 1190,- als
Investition/Betriebsausgabe (z.B. PC). Der Artikel X wird für
238,- inkl. MwSt weiterverkauft.
Nun errechnet sich die zu zahlende USt (USt-Voranmeldung)wie
folgt:
38,- für den verkauften Artikel X
19,- die bereits beim Einkauf des Artikels X gezahlt wurden
190,- für die Investition I
_______________________________
=- 171,-
Der Unternehmer U würde also für den betreffenden
Anmeldezeitraum (ein Quartal) 171,- Euro vom Finanzamt
erstattet bekommen, ist das so richtig?
perfekt…
Zusatzfrage: Wenn der Unternehmer U in einer
Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Investition nicht geltend
gemacht hat, kann er diese dann problemlos im folgenden
Abrechnungszeitraum in die Umsatzsteuer-Voranmeldung packen
(obwohl das Rechnungsdatum aus einem anderen Zeitraum stammt)?
er könnte die alte ändern oder in die neue packen - kräht kein hahn danach…
Zusatzfrage 2: Wie verhält es sich im Falle von Rundungen: Der
Unternehmer kauft zehn Artikel zum Gesamtpreis von 11,91.
Damit hat er ja bereits 19% USt, also 19,1 cent pro Artikel
bezahlt. Wie verrechnet man diese Kommazahl wenn er den
Artikel dann für 11,90 Euro verkauft?
Er sollte ja dann nur noch 170,9 cent an das Finanazamt zahlen
müssen?!
Wie verrechnet man diese Kommazahl wenn er den
Artikel dann für 11,90 Euro verkauft?
Die Frage stellt sich insofern nicht, als die USt-VA und die USt-Erklärung nicht aus einer Analyse der Kalkulation für einzelne Umsätze aufzufassen sind, sondern die jeweilige Berechnung der abzuführenden Steuer sich auf Umsatz und Vorsteuer des VA-Zeitraums bzw. des Kalenderjahres bezieht.
Es wäre also falsch, aus einer im Einzelfall auftretenden Rundungsdifferenz von - wie im Beispiel - 1 Cent pro 10 Artikeln eine Gesamtdifferenz von - z.B. im Fall des Verkaufes von 10 Mio dieses Artikels - eine Differenz von 10.000 € USt herbeirechnen zu wollen. Wenn man die Umsätze des jeweiligen VAZ und bei der USt-Erklärung des Kalenderjahres zugrunde legt, kommt man schnell zu einer Abweichung, die insgesamt unter „Hintergrundrauschen“ zu subsummieren ist.
Eine akademische Begründung dazu findet sich in § 16 Abs 1 Satz 3 UStG.