Guten Tag,
ich grüble schon seit einiger Zeit über einen Sachverhalt zur Dauerfristverlägerung:
Person X hat 2010 Dauerfristverlängerung beantragt und die per Tax2010 berechnete Vorrauszahlung an das Finanzamt entrichtet (1/11 der UST). Einige Wochen später wird von seinem Konto ein weiterer Betrag mit dem Verwendungszweck „VZ 2010“ eingezogen. Scheinbar hatte sich Person X verrechnet.
Im Januar 2011 gab Person X die UST-Voranmeldung für Dezember 2010 ab. Darauf erhält sie einen Brief vom FinzAmt in welchem die UST für Dezember (zB 800€) von den geleisteten Sondervorrauszahlung für 2010 (zB 2000€) abgezogen wird. Den überschüssigen Betrag von beispielhaft 1200€ bekam Person X erstattet.
Wie wäre der erstattete Betrag in der Gewinnermittlung/Steuererklärung für 2010 zu beachten? Zählt dieser als Einnahme für 2010/2011?
Vielen Dank für jeden Denkanstoss!
Mfg, mrlocus
Sämtliche geschilderten Ereignisse und Personen sind fiktiv.