UST-Vorrauszahlung Erstattung in Steuererklärung?

Guten Tag,
ich grüble schon seit einiger Zeit über einen Sachverhalt zur Dauerfristverlägerung:

Person X hat 2010 Dauerfristverlängerung beantragt und die per Tax2010 berechnete Vorrauszahlung an das Finanzamt entrichtet (1/11 der UST). Einige Wochen später wird von seinem Konto ein weiterer Betrag mit dem Verwendungszweck „VZ 2010“ eingezogen. Scheinbar hatte sich Person X verrechnet.

Im Januar 2011 gab Person X die UST-Voranmeldung für Dezember 2010 ab. Darauf erhält sie einen Brief vom FinzAmt in welchem die UST für Dezember (zB 800€) von den geleisteten Sondervorrauszahlung für 2010 (zB 2000€) abgezogen wird. Den überschüssigen Betrag von beispielhaft 1200€ bekam Person X erstattet.

Wie wäre der erstattete Betrag in der Gewinnermittlung/Steuererklärung für 2010 zu beachten? Zählt dieser als Einnahme für 2010/2011?

Vielen Dank für jeden Denkanstoss!
Mfg, mrlocus

Sämtliche geschilderten Ereignisse und Personen sind fiktiv.

Bilanz oder EÜR?

Dann ergibt sich die Antwort von ganz alleine!

Lia

USt-Vorauszahlungen in der Überschussrechnung
Servus,

so ganz klar geworden ist mir die Chose nicht, weil (einmal wieder) nicht geschildert wurde, was das FA genau geschickt hat, sondern eine eher poetische Interpretation dessen vorgelegt worden ist.

Vermutlich gibt es zwei Einflüsse:

(1) Chaos auf dem Konto bei der Finanzkasse, weil trotz bestehender Einzugsermächtigung ein oder mehrere Beträge überwiesen worden sind. Das ist auf der Gegenseite Gift für jedes Debitorenkonto, und bei den zum Teil langen Kommunikationswegen und weit verteilten Kompetenzen beim Fiskus umso mehr.

(2) Wahrscheinlich Festsetzung der USt-Vorauszahlung 12/2010 durch das FA, weil diese durch den StPfl falsch (ohne die Sondervorauszahlung 2010 in Abzug zu bringen) berechnet worden ist.

Die Geldflüsse, die USt-Voranmeldungen 2010 betreffen und bis 10.01.2011 geflossen sind, zählen für den Überschussrechner (hoffentlich bilanziert der fragliche Steuerpflichtige nicht, sonst seh ich für seine Zukunft viele grausamen Dinge) zum Überschuss für 2010.

Was nachher gelaufen ist, gehört in 2011.

Schöne Grüße

MM