[USt] Vorsteuer aus Anzahlungsrechnungen

Hallo,

stimmt es, dass die Vorsteuer auf Anzahlungsrechnungen erst im Monat der Zahlung geltend gemacht werden kann (Firma ist Sollversteuerer)?

Bsp.:
eingehende Anzahlungsrechnung aus Monat Oktober wird im November bezahlt -> somit kann man die Vorsteuer erst im Monat November geltend machen?

Danke für Eure Antworten.

EisIQ

eingehende Anzahlungsrechnung aus Monat Oktober wird im
November bezahlt -> somit kann man die Vorsteuer erst im
Monat November geltend machen?

hi,

korrekt. mit der versteuerung beim leistenden hat es nichts zu tun, aber in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG:

„Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen […] die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt U N D die Zahlung geleistet worden ist; […]“

stehts!

vor leistung --> rechnung und zahlung erforderlich.
nach leistung --> rechnung und leistung erforderlich.

gruss vom

showbee

Hi,

danke für die Erklärung. Was hat man denn für Auswirkungen zu erwarten, wenn man die Vorsteuer im Monat des Rechnungseingangs geltend macht? Verlangt das FA dann Zinsen für zu früh geltend gemachte Vorsteuer? Eventuell auch Ordnungsbußgeld?

Gruß

EisIQ