[USt] Vorsteuer Reisekosten: Flugticket, Mietwagen

Hallo,

kurze Frage: Ist eigentlich beim Kauf von Flugtickets und der Anmietung von Mietwagen Vorsteuer enthalten?

Auf einer Mietwagen-Rechnung (deutscher Vermieter, aber Mietwagen im Ausland) ist zwar eine USt-ID-Nr angegeben, aber es wird keinerlei VSt. ausgewiesen, es ist noch nicht einmal ein Steuersatz angegeben.

Ist das ein Fehler der Rechnung oder ist da generell keine VSt. enthalten?

Auf einer mir vorliegenden Lufthansa-Rechnung steht:

T: 40,00 VQ
F: 17,43 RA
C: 20,17 XT

insgesamt also 77,60 Euro. Bei der Lufthansa-Hotline wußte niemand Bescheid und die E-Mail-Anfrage wurde nicht beantwortet. Weiß womöglich jemand von Euch, was das bedeutet?

Danke
und viele Grüße
Frank

Servus Frank,

abziehbare Vorsteuer ist grundsätzlich bloß in Rechnungen enthalten, die alle Angaben gem. § 14 Abs. 4 UStG enthalten:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html

Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen bis 100€, demnächst 150€, und Fahrausweise (nicht: Flugtickets).

Es ist also in den gegebenen Fällen nicht notwendig, sich weitere Gedanken zu machen, warum die vorliegenden Belege eventuell USt ausweisen müssten: Wo nix ausgewiesen ist, ist nix abziehbar.

Zur Frage der Autovermietung noch: Ort der Leistung ist dort, wo das Auto vermietet wird, unabhängig davon, wo der Vermieter sitzt. Mit einem Büro und einer Garage entsteht auf jeden Fall eine Betriebsstätte. Das bedeutet, dass auf einer Rechnung für ein Auto, das ich in Belgien miete, unter keinen Umständen deutsche USt ausgewiesen sein kann. Also die rentabelste Lösung, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

danke für Deine (Advents-)antwort!

Nur damit ich es richtig verstanden habe: Also auch wenn der Vermieter in D sitzt und der Vertrag hier geschlossen und bezahlt wird - wenn das Auto selbst im Ausland übernommen und gefahren wird, ist generell keine deutsche USt drauf?

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

es sei denn, der Vermieter benötigt für die tatsächliche Überlassung des Autos keine Betriebsstätte in dem Land, in dem das Auto überlassen wird. Wäre etwa dann denkbar, wenn er ein System einsetzen würde, das das irgendwo abgestellte Auto satellitengesteuert für den Mieter freigibt, wenn dieser z.B. eine vorher in D ausgehändigte Chipkarte einlesen lässt. So, wie Car Sharing es (allerdings nicht auf so große Entfernungen international) macht.

Dann gäbe es keine Betriebsstätte des Vermieters im anderen Land, und der Ort der Leistung wäre D - die Leistung steuerbar und steuerpflichtig in D - und der Empfänger der Leistung hätte Anspruch auf eine Rechnung mit ausgewiesener deutscher USt.

Im anderen Fall - der die Regel sein dürfte - wird die Leistung in dem Land erbracht, in dem das Auto überlassen wird. Dann müsste der Vermieter die USt des jeweiligen Landes (nach dort geltendem Recht!) ausweisen, und eventuell (hängt vom Land ab) könnte die dortige USt dem Leistungsempfänger vergütet werden, wenn er ein deutscher Unternehmer ist.

Schöne Grüße

MM

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Vorsteuer Mietwagen im Ausland / EU
Hallo Martin,

wie Car Sharing es (allerdings nicht auf so große Entfernungen
international) macht.

Das ist ja ein interessantes Konzept - das kannte ich noch gar nicht!

Im anderen Fall - der die Regel sein dürfte - wird die
Leistung in dem Land erbracht, in dem das Auto überlassen
wird.

Habe mal einige Rechnungen angesehen, die meisten enthalten den Hinweis „Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen des ausländischen Vermieters“ - also macht die deutsche Firma quasi nur eine Vermittlung und Durchreichung des eingezogenen Geldes.

Dann müsste der Vermieter die USt des jeweiligen Landes
(nach dort geltendem Recht!) ausweisen, und eventuell (hängt
vom Land ab) könnte die dortige USt dem Leistungsempfänger
vergütet werden, wenn er ein deutscher Unternehmer ist.

Das würde sich wohl bei hohem Rechnungsaufkommen durchaus lohnen.

Aber wegen ein paar Einzelrechnungen viel zu viel Aufwand, das einzufordern etc. denke ich…

Wie ist es denn innerhalb der EU (z.b. Mietwagen in Frankreich, Schweden, Finnland, England…), sollte da nicht eine solche Verrechnung / Rückforderung leichter möglich sein?

Danke
und viele Grüße
Frank

VSt in Fahrausweisen Bus, Zug - und Taxifahrten
Hallo Martin,

nochmal eine kurze Nachfrage bitte:

Fahrausweise (nicht: Flugtickets).

Wie ist es denn mit Tickets für Bus und Zug sowie Taxiquittungen:

Hier steht zumeist schlicht der Fahrpreis und dann der Hinweis „enthält die gesetzliche MwSt“ drauf. Ist das dann generell mit 7% bzw. 16% VSt. ansetzbar?

Bei Bus/Zug ist es ja m.W. so, dass 7% im Nahverkehr (bis 50km?) angesetzt sind. Das hieße, aus dem Ticket müsste die Entfernung hervorgehen, wenn keine Steuersatz genannt ist - sonst würden nur 7% ansetzbar sein…

Aber gilt das als ordentliche Quittung, wenn nur „inkl. MwSt.“ draufsteht, aber kein Satz genannt ist.

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

Bei Bus/Zug ist es ja m.W. so, dass 7% im Nahverkehr (bis
50km?) angesetzt sind. Das hieße, aus dem Ticket müsste die
Entfernung hervorgehen, wenn keine Steuersatz genannt ist -
sonst würden nur 7% ansetzbar sein…

Das stimmt ziemlich genau mit dem überein, was § 34 UStDV dazu sagt: Nur wenn nicht der ermäßigte Steuersatz gilt, muss bei Fahrausweisen der Steuersatz angegeben werden. Heißt umgekehrt: Wenn nichts angegeben ist, gilt der ermäßigte Steuersatz - generell im Nahverkehr bis 50km oder innerhalb einer Gemeinde (Berlin ist glaube ich die einzige, wo Entfernungen über 50km vorkommen). Mit dem kuriosen Ergebnis: Die Parkhausquittung, auf der „inkl. gesetzl. MWSt“ steht, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Das S-Bahn-Ticket, auf dem das gleiche steht, aber schon.

Für Eisenbahnfahrkarten kann anstelle des Steuersatzes auch die Tarifentfernung angegeben werden. Das ist aber historisch, inzwischen stehen die 16% - 19% drauf. - Die Dehback war sogar besonders schnell und hat vor ein paar Wochen Fahrkarten verkauft, auf denen zwar 16% draufstand, aber der ausgewiesene Betrag war schon mit 19% berechnet…

Schöne Grüße

MM

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Hallo Frank,

Wie ist es denn innerhalb der EU (z.b. Mietwagen in
Frankreich, Schweden, Finnland, England…), sollte da nicht
eine solche Verrechnung / Rückforderung leichter möglich sein?

sie ist relativ leicht möglich (außer in Italien, da muss man einen Galoppino beauftragen und bezahlen, damit das nicht sieben oder acht Jahre dauert); Stichwort zur weiteren Suche heißt USt-Vergütungsverfahren, einige Anlaufstellen sind hier:

http://www.steuerliches-info-center.de/003_menue_lin…

Allerdings gibt es national unterschiedliche Einschränkungen betreffend Mindestbeträge, teilweise auch betreffend Vorsteuern auf Reisekosten wie Hotelübernachtungen, die im weitesten Sinn die allgemeine Lebensführung berühren.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Martin,

das ist schon eine verrückte bürokratische Welt :smile:

D.h. analog wohl auch, dass die Taxiquittung, auf der nur „Inkl. MwSt.“ steht nicht zum VSt-Abzug berechtigt, aber die auf welche der Taxifahrer ins Feld „inkl. ___% MwSt.“ von Hand die 7 geschrieben hat, schon?

Viele Grüße
Frank

Hallo Martin,

danke Dir! Werde mir das mal anschauen.

Viele Grüße
Frank