Hallo,
aus einer Meldung: „…die Vorsteuerpauschale in der Landwirtschaft von bislang 9 Prozent auf 10,7 Prozent anzuheben“.
Was ist das denn? Ist das nun gut oder schlecht für die Landwirte?
Hallo,
aus einer Meldung: „…die Vorsteuerpauschale in der Landwirtschaft von bislang 9 Prozent auf 10,7 Prozent anzuheben“.
Was ist das denn? Ist das nun gut oder schlecht für die Landwirte?
Servus Michael,
Was ist das denn?
Das ist eine Leihgabe des Museums für prähistorische Fiskalpolitik. Nachlesbar in § 24 UStG: Für die Umsätze, die im Rahmen eines luf Betriebes ausgeführt werden, gelten besondere USt-Sätze (derzeit 5, 16 und 9%), und besondere Regeln für den Vorsteuerabzug: Es braucht keinen Nachweis dafür, sondern er wird als Prozentsatz vom Umsatz berechnet: Für Fünfprozenter-Umsätze fünf Prozent (gibt Zahllast = Null), für die anderen derzeit neun Prozent (gibt Zahllast = Null oder, für sechzehnprozenter-Umsätze sieben Prozent aus der Bemessungsgrundlage).
Ursprünglich sollte das eine Vorschrift zur Vereinfachung der Aufzeichnungen bei Land- und Forstwirten sein, ist aber schon bald zu einem ziemlich ungezielt breit streuenden Subventionsinstrument degeneriert: Der Landwirt kann seinem regelbesteuernden Abnehmer bei einer Erhöhung beider Pauschalen „netto“ billiger verkaufen, ohne daß sich für ihn selber was ändert. Wenn bloß die Vorsteuerpauschale erhöht wird, bekommt der Landwirt regelmäßig die Differenz zwischen pauschal berechneter USt und pauschal berechneter Vorsteuer vom Staat ausbezahlt.
Ist das nun gut oder schlecht für die
Landwirte?
Jede Sonderregelung, von der man per Option abweichen kann (und das ist bei Land- und Forstwirten auch so: Wenn sie wollen, können sie regelversteuern), ist grundsätzlich gut für den, den sie betrifft, weil er sie ja nicht nutzen muss, wenn sie ihm nix bringt (ist z.B. bei bedeutenden Investitionen der Fall, die über Vorsteuerabzug und USt-Guthaben mitfinanziert werden können). Für die pauschalierenden Landwirte läuft das auf eine Art Umsatzsteuerbefreiung mit der Erlaubnis zum USt-Ausweis gegenüber dem Abnehmer hinaus: Der Staat verzichtet zu Gunsten des Landwirts auf den USt-Betrag.
Wenn man sich allerdings anschaut, welche land- und forstwirtschaftlichen Betriebe jedenfalls nicht oder wenig von dieser Subvention profitieren - das sind die, die überhaupt noch (a) die Mittel und (b) die Perspektive für nennenswerte Investitionen haben - sieht dieses Instrument vor allem nach einer Bremse für den Strukturwandel in der Landwirtschaft aus.
Vor langer Zeit, in den 1980er Jahren, stand das Konzept, die Pauschalen sukzessiv an die Verhältnisse bei Regelbesteuerung heranzuführen (USt-Pauschale für die neunprozenter-Umsätze in Richtung sieben Prozent, Vorsteuer-Pauschale deutlich drunter), um sie dann abschaffen zu können, ohne daß es für die Betroffenen zu großen Härten kommt. Von diesem Konzept ist dann vor dem Hintergrund der Zurückführung der subventionierten Marktordnungspreise in den 1990ern nicht mehr viel zu hören gewesen.
Weiterführend: Die steuerliche Abgrenzung des „guten Bauern“ (= land-und forstwirtschaftlicher Betrieb) vom „bösen Bauern“ (= Gewerbebetrieb) ist angefüllt mit zufälligen und willkürlichen Abgrenzungen. Ein zentrales Kriterium, der Umfang des Viehbesatzes, ist im Grundsatz unsinnig angelegt, egal wie man am „Vieheinheitenschlüssel“ herumschraubt - also auch hier ein überflüssiges Element von Zufall bei der Gewährung einer Subvention.
Wer mit diesem Mittel etwas „für die Landwirtschaft tun“ will, darf auch über Gasölverbilligung, konfessionsgebundene Einklassenschule, Sonntagsrückfahrkarten (natürlich mit Dampftraktion!) und das gute Zwanzig-Pfennig-Eis „Jolly“ nachdenken. Ach, wie schön waren doch die 1960er Jahre!
Die Betriebsgrößenstruktur in RHP legt nahe, daß sich an dieser Stelle der neue SPD-Jefe mit der katholischen Konkurrenz um ein paar tausend Landwirtsstimmen streitet…
Schöne Grüße
MM