Hallo,
Ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG möchte wissen, welche Vorteile oder Nachteile es hätte, wenn zur Ust-Pflicht übergegangen wird?
Wie ist es, wenn man dann Ware von Gewerbe an Gewerbe verkauft? mit oder ohne Ust?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mich dort aufklären könntet.
Hallo Jonas,
wir haben dieses Thema hier schon ab und zu diskutiert, ohne Einigung, ob man die Frage ohne Durchrechnen des Einzelfalls in einer Art Standard behandeln kann.
Ich meine: Man kann.
Wer an „Gewerbe“, d.h. Unternehmer im Sinn des UStG, verkauft, muss immer „netto“ kalkulieren, da für seine Kunden die USt nichts kostet. Das bedeutet, die USt, die er im Fall der Option zur Regelbesteuerung fakturiert und abführt, tut ihm nicht weh: Wenn er als Kleinunternehmer für 1.000 verkauft, kann er als Regelbesteuerer für (brutto) 1.160 verkaufen, ohne dass das für den Kunden einen Unterschied ausmacht.
Für ihn selber aber schon, weil ja in seinem Einkauf und seinen anderen betrieblichen Aufwendungen fast überall abziehbare Vorsteuer drinne ist, die er in jedem Fall so oder so bezahlt hat.
Das führt dazu, dass er im Fall der Regelbesteuerung nicht die 160 aus dem Beispiel abführen muss, sondern bloß (160 - anrechenbare Vorsteuer). Das Druckerpapier kostet ihn auf diese Weise im Fall der Regelbesteuerung nicht 3,20, sondern bloß 2,76.
Grundsätzlich ist für den Kleinunternehmer, der an Unternehmer verkauft, also die Option zur Regelbesteuerung günstiger.
Es muss im Einzelfall bloß geprüft werden, ob der Aufwand, der für ihn damit verbunden ist (z.B. FiBu-Software statt excel-Tabellen; StB statt Hausmacher Fibu; usw.) größer ist oder der relative Vorteil.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
vielen Dank für deine Antwort.
Aber ich habe ehrlich gesagt nicht viel verstanden 
Gruß
jonas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
dann hat die Antwort nicht viel Wert gehabt.
Wo hängts?
Wie die Berechnung der abzuführenden Umsatzsteuer bei Regelbesteuerung funktioniert, ist Dir bekannt - oder an welcher Stelle sollten wir neu ansetzen?
(eher morgen als heute…)
Schöne Grüße
MM
ja das wäre doch dann eingenommene ust - vst?
Hallo,
ja so ist es.
Beim Vergleich Kleinunternehmerbesteuerung / Regelbesteuerung muss man berücksichtigen, dass die Vorsteuer aus bezogenen Waren und Leistungen immer bezahlt wird - aber bei der Kleinunternehmerbesteuerung ist es Aufwand, und bei der Regelbesteuerung keiner (weil sie die USt-Zahllast mindert).
Es kommt also auf die Kundenseite an:
Den Abnehmer, der selbst Unternehmer ist, kostet die Sache bloß den „Netto“-Preis, es ist für ihn gleichgültig, ob er einem Kleinunternehmer 1.000 oder einem Regelversteuerer (brutto) 1.160 bezahlt.
Man braucht aber eine ungefähre Vorstellung davon, wie groß der reine USt-Vorteil bei Regelbesteuerung ist, um diesen mit dem dafür nötigen höheren eigenen Aufwand vergleichen zu können. Der eigene Aufwand für die Durchführung der Regelbesteuerung ist bei jedem Fall anders - kommt u.a. drauf an, ob die Buchhaltung intern oder extern erledigt wird.
Schöne Grüße
MM
FiBu wg. UST?
Hallo Martin,
zu Deinem Posting habe ich auch eine kurze Nachfrage:
Grundsätzlich ist für den Kleinunternehmer, der an Unternehmer
verkauft, also die Option zur Regelbesteuerung günstiger.
Es muss im Einzelfall bloß geprüft werden, ob der Aufwand, der
für ihn damit verbunden ist (z.B. FiBu-Software statt
excel-Tabellen; StB statt Hausmacher Fibu; usw.) größer ist
oder der relative Vorteil.
Weshalb muss der Kleinunternehmer denn eine FiBu-Software einsetzen, nur weil er zur USt-Pflicht tendiert?
Viele Grüße
Frank
Hallo Frank,
müssen muss er nicht: Er kann, wenn er will, auch im „amerikanischen Journal“ auf Papier mit Bleistift und Radiergummi buchen, oder in excel etwas basteln, was im Prinzip auf ein amerikanisches Journal hinausläuft.
Entscheidend ist, solange nicht bilanziert wird, bloß die Nachvollziehbarkeit von et Janze. Und die ist halt, wenns um die USt-Werte geht, ein bissel komplexer, weil eine Dimension mehr im Spiel ist.
Das Auseinandernehmen und Zusammenführen der für ein Jahr angefallenen Werte und der während eines Jahres angefallenen Werte kann schnell die Grenzen einer excel-Tabelle erreichen, falls man diese nicht mit Blick darauf gestrickt hat.
Insofern bietet sich der Übergang von Provisorien zur FiBu-Software mit Überschreiten der Kleinunternehmergrenzen bzw. mit Beginn der Option zur Regelbesteuerung an - wenn der Betrieb so groß oder so komplex werden sollte, dass ohnehin Bilanziert werden muss, ist kein guter Zeitpunkt dafür.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
ja wunderbar, einverstanden! Hatte schon befürchtet, im deutschen Steuerrecht irgendwas verpasst zu haben, was womöglich schon viel früher exaktere Formvorschriften nach sich zieht, als nur die Grundsätze der Buchführung…
Viele Grüße
Frank
Hallo,
noch eine andere Blickweise:
wenn du beginnst, Investitionen zu tätigen, so kann eine Umsatzsteuerpflicht ziemlichen Vorteil bringen. Zum Beispiel Geschäftsfahrzeug: das FA zahlt die Steuer komplett zurück entsprechend Kaufpreis, egal ob über Kredit finanziert. Dasselbe gilt eben für alle Anlagegüter.
Doch Vorsicht! Wenn dein Einkauf immer über dem Verkauf in der Summe liegt, wirds entweder teuer oder das Finanzamt unterstellt Liebhaberei. Andererseits ist dann die Liquidität des Betriebes nicht gerade rühmlich, es sei denn, du hast massive Privateinlagen.
Gruß
André
Hallo André,
mit diesem „Finanzierungsmodell“ muss man sehr vorsichtig umgehen. Die Erstattung von Vorsteuerüberhängen liegt nämlich im Ermessen der Finanzverwaltung, und insbesondere bei Neugründungen darf man nicht damit rechnen, das Geld aus dem USt-Erstattungsanspruch bald oder überhaupt zu bekommen.
Grade in dem Sonderfall, den Du ansprichst, nämlich Abwesenheit jeglicher Umsätze (sonst würde ja nicht „komplett zurückgezahlt“), wirds mit einer Erstattung eher haarig aussehen.
Schöne Grüße
MM