Hallo,
eine Frage zur Ausstellung einer Vorschussrechnung / Anzahlungsrechnung für eine Dienstleistung:
Angenommen eine Rechnung (mit ausgewiesener MwSt) für einen vereinbarten Vorschussbetrag soll jetzt ausgestellt (und gezahlt) werden, wobei die Leistung in der Zukunft liegen wird (Datum noch unbekannt).
Die Angaben des Leistungsdatums ist für Zwecke der Zuordnung zum USt-Zeitraum für Voranmeldung und Erklärung wichtig. Meines Erachtens ist bei einer in der Zukunft liegenden Leistung diese Angabe nicht notwendig.
Zumal: wenn die Rechnung z.B. jetzt im Dezember gestellt und bezahlt wird, sollten doch sowohl VSt. beim Rechnungsempfänger als auch USt. beim Rechnungsausteller unabhängig vom schließlichen Leistungszeitpunkt auch in die VA für Dezember 2010 und die USt.Erklärung 2010 - da dürfte die Angabe des späteren Zeitpunkts doch eigentlich nichts ändern… und auch ob Versteuerung nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten sollte in diesem Fall keinen Unterschied machen… Oder mache ich hier einen Denkfehler und die Angabe des Leistungszeitpunkts hat doch eine gesonderte Auswirkung?
Ich habe hier zumindest erstmal die Standardformulierung „Für umsatzsteuerliche Zwecke entspricht das Rechnungsdatum dem Datum der Lieferung/Leistung“ gestrichen. Wie würdet Ihr dies stattdessen formulieren?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank