[USt] wann muss KU Mwst bei Provisionen ausweisen?

Hallo,

ein Kleinunternehmer möchte über Weiterempfehlungen Neukunden gewinnen. Dazu zahlt er an die „Vermittler“ eine Provision pro erfolgreich vermittelten Neukunden.
Der Kleinunternehmer ist von Umsatzsteuer befreit.

Frage: Wann muss die Provision zuzügl. der Mwst.ausgezahlt werden ? Bei

a; Vermittlern, die kein Gewerbe angemeldet haben ?
b; Vermittlern,die ebenfalls nur Kleingewerbe haben (also umsatzsteuerbefreit sind) ?
c; bei Vermittlern,die selbst Gewerbe haben und Umsatzsteuer abführen (Nachweisüber UStID)?

Besten Dank und noch ein schönes Wochenende,
Swen

Hallo,

gar nicht.
Wenn der Unternehmer Kleinunternehmer ist, weist er keine Mwst. aus, egal an wen.

Provisionszahlungen sind auch eine Geschichte für sich. Selbst wenn er MwSt. ausweist, sind nicht alle Provisionen umsatzsteuerpflichtig.

Viele Grüße

Gesine

Servus Gesine,

dieses:

Wenn der Unternehmer Kleinunternehmer ist, weist er keine Mwst. aus, :egal an wen.

halte ich für eine heroische Behauptung. Beim Kleinunternehmer wird keine USt erhoben, und er darf keine USt ausweisen, wenn er seine Umsätze fakturiert.

Wenn er Gutschriften an Personen erstellt, die ihm gegenüber Leistungen erbracht haben, so richtet sich die Fakturierung der USt selbstverständlich danach, ob es sich (a) um Unternehmer im Sinn des UStG handelt und (b) ob bei diesen USt erhoben wird oder nicht.

Die Gutschrift durch den Leistungsempfänger entspricht der Rechnung dessen, der die Leistung erbringt.

Schöne Grüße

MM

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[USt] Ausweis von MwSt in Gutschriften eines KU?
Hi !

wie MM weiter unten schon sagte, handelt es sich bei den Gutschriften ja eigentlich um Rechnungen der Gegenseite. Daher ergibt sich folgendes.

a; Vermittlern, die kein Gewerbe angemeldet haben ?

Da Privatpersonen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen, darf auch in den Gutschriften keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

b; Vermittlern,die ebenfalls nur Kleingewerbe haben ?

Da KU in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen, darf auch in den Gutschriften keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

c; bei Vermittlern,die selbst Gewerbe haben und Umsatzsteuer
abführen (Nachweisüber UStID)?

Regelunternehmer sind zum Ausweis der Umsatzsteuer verpflichtet. In diesen Gutschriften MUSS daher Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Ist ein gutschriftsempfänger kein Unternehmer, muss er der erhaltenen Gutschrift widersprechen.

BARUL76

.

Uuups
Hallo Martin,

du hast Recht.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Aber vielleicht gilt als Entschuldigung, dass Sonntag war *g*

Viele Grüße

Gesine