Kann eine Person einen Wareneinkauf (Drucker, Druckerpatronen…) in die Umsatzsteuer-Voranmeldung für ein Quartal/monatlich einbringen? Oder ist dies erst am Jahresende/-abschluss möglich?
Wie verhält sich die Person bei einem Warenkauf für ein spezielles Projekt der auch auf der von ihm gestellten Rechnung auftaucht? Eintrag beim Punkt 61?
Hi !
Wenn ein Unternehmer zum Vorsteuer-Abzug berechtigt ist, darf/muss er sich die Vorsteuer in dem Anmeldungszeitraum (Monat/Quartal) ziehen, in dem erstmalig sämtliche Voraussetzungen vorgelegen haben.
Eine Korrektur im Rahmen der Abgabe der Umsatzsteuer-Erklärung ist sicherlich immer möglich. Der Unternehmer verzichtet dann aber meist über eine längere Zeit auf die ihm zustehende Vorsteuer-Erstattung.
BARUL76
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