Hallo - kurz und kackigsch nachdem ich nix gefunden hab!
Buchen von Belegen … und zwar:
Eine Taxifahrt bis zu 50km wird mit 7% besteuert… ab 50km mit 16%!
Ist das bei Zugfahrten auch so oder alles 16% oder??? Würd dann gerne die Quelle wissen - ich find nämlich irgendwie nicht so wirklich was!
LG marina / newbi 
§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG sieht die 50-km Grenze vor
Servus Marina,
herzlich willkommen! - Die Frage ist interessant, weil die Sonderregelungen für Fahrausweise gut versteckt in § 34 USt-Durchführungsverordnung stehen. Tickets müssen - unabhängig vom Preis, d.h. auch wenns keine Kleinbeträge sind - viel weniger Angaben enthalten, als für Rechnungen allgemein vorgeschrieben ist.
Wann der ermäßigte Steuersatz gilt, steht in § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG: Grenze ist „innerhalb einer Gemeinde oder (Berlinklausel) 50 km“. Gilt für Schienenbahnen (ohne Bergbahnen), O-Busse, Omnibuslinienverkehr, Taxis, Linienschiffe, Fähren.
Wie das in Stuttgart mit der „Zacke“ Linie 10 (Zahnradbahn) und mit der Standseilbahn zum Waldfriedhof aussieht, hab ich nicht überprüft, aber das ist wohl nebensächlich…
Schöne Grüße
MM