Hallo,
angenommen, es werden Waren nach China verkauft. Wird bei der Rechnungserstellung die Umsatzsteuer berechnet oder nicht?
Danke für Eure Antworten!
Viele Grüße,
A.
Hallo,
angenommen, es werden Waren nach China verkauft. Wird bei der Rechnungserstellung die Umsatzsteuer berechnet oder nicht?
Danke für Eure Antworten!
Viele Grüße,
A.
Hallo A.,
bei einer Lieferung in Drittländer (d.h. außerhalb des Gemeinschaftsgebietes gelegenes Ausland) gibt es verschiedene Fälle:
(1) Lieferant kann nicht nachweisen, dass die Ware ins Ausland gelangt ist - Umsatz ist in D steuerpflichtig, USt muss fakturiert und abgeführt werden.
(2) Lieferant besorgt den Transport und kann durch entsprechende Frachtpapiere nachweisen, dass die Ware ins Ausland gelangt ist - der Umsatz ist steuerfrei, USt darf nicht fakturiert werden und braucht nicht abgeführt zu werden.
(3) Lieferung wird (z.B. im Ladengeschäft) abgeholt: Der Umsatz muss als steuerpflichtig behandelt und auch so fakturiert werden, bis die Ausfuhr nachgewiesen ist - im Fall des Ladengeschäftes vereinfacht durch den zollamtlich bestätigten sog. Ausfuhrkassenzettel.
Einige Quellen: § 4 Nr. 1a UStG, § 6 UStG, Abschnitte 131-136 UStR.
Schöne Grüße
MM