Hallo,
folgende Frage habe ich zu einem Geschäft was UK betrifft:
Muss die 16% MwSt. bzw. USt. mit ausgezeichnet werden wenn Ware dort hin verkauft wird oder wird UK als „Drittland“ (§4 Nr.1a. 2-7 UStG) behandelt?
MfG
v.Boxmeer
Hallo,
folgende Frage habe ich zu einem Geschäft was UK betrifft:
Muss die 16% MwSt. bzw. USt. mit ausgezeichnet werden wenn Ware dort hin verkauft wird oder wird UK als „Drittland“ (§4 Nr.1a. 2-7 UStG) behandelt?
MfG
v.Boxmeer
Servus Emilio,
wird UK als „Drittland“ (§4
Nr.1a. 2-7 UStG) behandelt?
da fragen wir doch mal bei der EU selber nach und finden:
http://europa.eu.int/abc/governments/index_de.htm
Es kommt also bloß drauf an, ob eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt oder nicht.
Die (ggf. nachweisbare - aber darüber ham wir uns in diesem Brett schon genug gekabbelt, das mach ich nicht noch einmal auf) Bewegung der Ware dürfte als eines der wesentlichen Kriterien erfüllt sein.
Fehlt noch das andere: Wird die Ware durch den Erwerber für sein Unternehmen erworben und legt dieser eine gültige VAT-ID-Nummer vor?
Wenn beide Bedingungen erfüllt sind und falls es sich tatsächlich um eine Ware handelt (wenn ich IT-Consultant lese, denke ich eher an eine sonstige Leistung), handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, die von der USt befreit ist. In diesem Fall darf USt nicht ausgewiesen werden, da sie auch nicht erhoben wird.
Schöne Grüße
MM
Danke 