Servus Ayse,
Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 I UStG heißt, daß bei dem Kleinunternehmer (Umsatzgrenzen sind dort genannt) keine USt erhoben wird. Er darf auch keine USt auf seinen Rechnungen ausweisen.
Entscheidender Vorteil ist, daß die Aufzeichnungen dann viel einfacher werden, und der Kleinunternehmer auch nicht so arg drauf achten muss, daß die Eingangsrechnungen, die er von anderen bekommt, in Ordnung sind.
Es kann darüber hinaus noch einen Vorteil geben, wenn der Kleinunternehmer vorwiegend oder ausschließlich für Auftraggeber tätig ist, die selbst keine Unternehmer sind: Für diese ist es bloß entscheidend, was sie „brutto“ bezahlen müssen. Wenn eine Leistung „brutto“ 116 € kostet, kann der Kleinunternehmer die 116 € behalten, während der regelbesteuerte Unternehmer bloß „netto“ 100 € einnimmt, der Rest ist abzuführende USt für den Staat.
Wenn der Kleinunternehmer für Unternehmer arbeitet, die selbst die Vorsteuer aus seinen und anderen Rechnungen abziehen können, ist dieser Vorteil weg: Im gleichen Fall kostet seine Leistung dann immer noch 116 €, aber die seines regelbesteuerten Mitbewerbers bloß „netto“ 100 €.
Von der eingenommenen USt kann der Regelbesteuerer (nicht der Kleinunternehmer, der führt ja keine USt ab) die USt abziehen, die in Rechnungen enthalten ist, die er von anderen bekommt. Das führt dazu, daß er für den gleichen PC, den der Kleinunternehmer für „brutto“ 1.160 € kauft, unterm Strich bloß 1.000 € zahlen muss, weil er die USt von 160 € von seiner USt-Zahllast abziehen kann.
Wenn am Anfang der Tätigkeit bedeutende Investitionen getätigt werden, kann es dem Regelbesteuerer helfen, daß er die Vorsteuer von seiner USt-Zahllast abziehen kann. Auch, wenn das mehr ist als die USt auf seine Umsätze - das führt dann zu einem Guthaben. Das wird allerdings nicht automatisch erstattet, sondern erst, wenn das FA zugestimmt hat - bei einer Übersetzerin, die in meiner Wohnung lebt, hat diese Zustimmung ungefähr ein Jahr gebraucht.
Soweit die Kleinunternehmerbesteuerung in groben Zügen. Details gerne auf Nachfrage.
Schöne Grüße
MM