Hallo,
folgende Situation:
Ehemann arbeitet auf Lohnsteuerkarte, Ehefrau will selbstständig tätig sein mit geringen Einkünften, so dass sie als Kleinunternehmer (unter 17500€ Vorjahr und unter 50000€ laufendes Jahr) gelten kann, und somit keine Umsatzsteuer berechnen muss. Gelten diese Grenzen unabhängig davon, was der Ehemann verdient (im Hinblick auf Zusammenveranlagung)? Also kann die Ehefrau die Rechnung für ihre Tätigkeit auf jeden Fall ohne Umsatzsteuer ausstellen?
Und was ist, wenn die Ehefrau neben der selbstständigen Tätigkeit auch zusätzlich einen normalen Beruf auf Lohnsteuerkarte ausübt? Ändert sich dann etwas, ob man Umsatzsteuer bei der selbstständigen Tätigkeit ausweisen muss oder nicht?
Ich hoffe, ich habe mich nicht zu unklar ausgedrückt?! Ich danke schon mal im Voraus für alle kompententen Antworten!
Sonja