[USt] Welche Steuersätze auf Mietnebenkosten?

Hallo, wie ist das mit der Mietnebenkostenberechnung bei einem gewerblichen Vermieter? Er vereinbart eine Nebenkostenvorauszahlung z. B. von 50 Euro netto im Monat, darin sind sowohl Kosten mit 16 % Mwst./7% Mwst. und ohne Mwst. enthalten. Muß er nun diesen Betrag gemäß den Steuersätzen aufsplitten? Vielleicht hat da jemand Praxiserfahrung…

Hallo,

nein, die Mietnebenkosten sind nicht aufzuteilen, da der gewerblicher Mieter die Vorsteuer sowieso nicht geltend machen kann, da er ja logischerweise keine richtige Rechnungen vorliegen haben kann (die sind ja alle beim Vermieter)

Zu beachten ist jediglich, ob die Vermietung an den gewerblichen Mieter umsatzsteuerpflichtig behandelt wurde (also Nettomiete zzgl. 16% USt). Dann muss natürlich auch in den Mietnebenkosten 16% USt enthalten sein. Allerdings ausschließlich 16% auf alles, da für die Mietnebenkosten der Grundsatz „Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistungen“ gilt.

Bsp.:

Miete 1.000,00 €
zzgl. Nebenkosten 100,00 €
Zwischensumme 1.100,00 €
zzgl. 16% 176,00 €
Gesamt 1.276,00 €

Die Nebenkostenendabrechnung sieht dann entsprechend aus.

Grüßle Soni

PS: Zur Praxiserfahrung: Habe schon viele falsche Nebenkostenabrechnungen gesehen.

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Danke für die Antwort Soni, hab trotzdem noch einige Fragen. Warum kann der gewerbliche Mieter keine Vst. geltend machen? Der Mietvertrag weist sowohl den Nettobetrag, Mwst.steuerbetrag, Prozentsatz sowie den Bruttobetrag auf.
Weiterhin stellt sich mir die Frage, wie eine Nebenkostenerstattung zu buchen ist. Darin sind ja die einzelnen Kosten aufgeführt, z. T. mit 7 %, 16 % Mwst. und Kosten ohne Mwst. Wenn auf die Nebenkosten 16 % aufgeschlagen wurden und in der NK-Abrechnung nun unterschiedliche Steuersätze zugrunde liegen, wie ist das buchhalterisch (steuerlich) zu behandeln?

Danke für die Antwort Soni, hab trotzdem noch einige Fragen.
Warum kann der gewerbliche Mieter keine Vst. geltend machen?

hi,

kann er doch - war etwas missverständlich - er kann die vorsteuer aus der miete und den nebenkosten selbstverständlich geltend machen

Der Mietvertrag weist sowohl den Nettobetrag,
Mwst.steuerbetrag, Prozentsatz sowie den Bruttobetrag auf.
Weiterhin stellt sich mir die Frage, wie eine
Nebenkostenerstattung zu buchen ist. Darin sind ja die
einzelnen Kosten aufgeführt, z. T. mit 7 %, 16 % Mwst. und
Kosten ohne Mwst.

dann ist die abrechnung falsch - der vermieter muss alle nebenkosten mit 16% (auch die ohne vorsteuer, wie versicherung oder grundsteuer)
weiterberechnen - unabhängig von der vorsteuer, die er geltend machen kann…

Wenn auf die Nebenkosten 16 % aufgeschlagen

wurden und in der NK-Abrechnung nun unterschiedliche
Steuersätze zugrunde liegen, wie ist das buchhalterisch
(steuerlich) zu behandeln?

neue abrechnung anfordern und dann mit 16% vorsteuer buchen

gruß inder

Ups

kann er doch - war etwas missverständlich - er kann die
vorsteuer aus der miete und den nebenkosten selbstverständlich
geltend machen

war wohl doch einfach zu spät gestern, oder.

Natürlich kann der Mieter die IHM in Rechnung gestellte Vorsteuer der Nebenkosten geltend machen. Ich meinte nur, dass der Mieter nicht die Vorsteuer vom Vermieter (also quasi die Original-Wasserrechnung der Wasserwerke ect.) geltend machen kann. Diese Vorsteuer steht ja nur dem Vermieter zu.

Grüßle Soni