[USt] Welchen Steuersatz bei Kommissionsgeschäft?

Moin,

folgender Fall:

Herr Möchte-gerne-reich-werden (Traumberuf…) bezieht in diesem Jahr Ware(16% MwSt)in Kommission.
Abgerechnet wird erst durch die Rückgabe und durch die Feiertage Anfang 2007.
Welchen MwSt-satz muß sein Lieferant berechnen, wenn er die Rechnung der bereits im Dezember gelieferten Ware erst im Januar ausstellt?

Dieter

Hallo Dieter,

Sie schreiben es schon fast selbst:

Welchen MwSt-satz muß sein Lieferant berechnen, wenn er die
Rechnung der bereits im Dezember gelieferten Ware erst im
Januar ausstellt?

Für die Umsatzsteuer maßgeblich ist der Zeitpunkt der Lieferung (und sonstigen Leistung) und nicht der Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung.

Kritisch geprüft werden sollte jedoch in jedem Fall, ob der Zeitpunkt der Lieferung tatsächlich im alten Jahr erfolgte. Denn es wäre den Finanzbehörden nicht übel zu nehmen, wenn diese ein besonderes Augenmerk auf im Januar ausgestellte Rechnungen mit dem alten Steuersatz hätten.

Es grüßt
Berta

Die Lieferung erfolgte definitiv im Dezember!

Danke für die Antwort

Dieter